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Experten-Antwort

Rente mit 61 / Keine EU / Grundsicherung ?

von Anfrage201129.06.2011 | 07:36
2677 Ansichten
4 Antworten

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Legende: Renteneintritt z. 01.10.2011 - Rente wegen Schwerbehinderung. Somit steht mir keine sog. Grundsicherung ( keine EU / 65J ) zu. Gibt es diese sog. Grundsicherung auch für mein Klientel und Frage : wäre eine Rente wegen EU in diesem Sinne für mich nicht günstiger gewesen. Zusatzfrage: kann die R wegen Schwerbehinderung ( GdB 70 ) umgewandelt werden in eine EU. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.06.2011 | 10:49

Eine Umwandlung der bereits gewährten Altersrente in eine Erwerbsminderungsrente kann nicht erfolgen.

Ich rate Ihnen daher, dass Sie sich unter Vorlage Ihres Rentenbescheides bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden melden, um die Möglichkeiten der Leistungsgewährung von der Kommunalverwaltung abzuklären.

3 Antworten

chillam 29.06.2011 | 08:56
Probier mal Sozialgeld zu beantragen. Das ist für Leute gedacht, die weder Hartz noch Grusi kriegen können. Läuft übers Sozialamt.
horst sch.am 29.06.2011 | 08:59
Ne, eine Umwandlung in eine EM schließt § 89 Abs. 1 SGB VI aus. Im übrigen gibt es noch Leistungen wie Wohngeld und Sozialhilfe.
Volkeram 29.06.2011 | 10:02
Was meinen Sie mit EU ? Sie meinen wohl EM-Rente. Wenn ja, können Sie sich diese nicht " aussuchen " oder " umwandeln ". Das ist kein Wunschkonzert. Um eine EM-Rente zu bekommen, müssen Sie Erwerbsgemindert sein und das stellt die RV nach med. Ermittlungen fest. Und Grundsicherung im Alter erhielten Sie auch nur dann , wenn Sie dauerhaft EM sind und vor dem 1.1.1947 geboren sind. Darum kommt dies für Sie nicht in Frage. Ihre Schwerbehinderung sagt auch gar nichts darüber aus, ob Sie auch Erwerbsgemindert sind. Bezüglich einer EM-Rente interessiert die RV gar nicht , ob eine Schwerbehinderung vorliegt oder nicht. Leute mit z.b. 100% GdB die im Rollstuhl sitzen, können ja zum Teil wenigstens auch arbeiten. Bei einer EM-Rente hat man übrigens bis max. 10.8% Abzüge - lebenslang ! - hinzunehmen. Da Sie bereits 61 sind , ist der Abschlag bei ihnen aber etwas geringer . Vielleicht lassen Sie sich das mal genau ausrechnen. Erst ab dem 63. Lebensjahr wäre die EM-Rente abschlagsfrei zu leisten. Bei der Altersrente für Schwerbehinderte haben Sie ja keine Abzüge. Insofern ist " eine Fliucht " in die EM-Rente in ihrem speziellem Fall keine wirkliche Alternative für Sie. Ansonsten käme - wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt werden - noch Wohngeld und Hilfe zum lebensunterhalt in Betracht. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Altersrente-fuer-Sc… http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Abgestufte-Erwerbsm… http://de.wikipedia.org/wiki/Wohngeld http://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt
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