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Experten-Antwort

Rente mit 62 nach Altersteilzeit

von Friedhelm31.10.2015 | 11:11
1214 Ansichten
4 Antworten

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Es gab mal die Möglichkeit die Altersteilzeit zu vereinbaren um dann mit 62 in die Altersrente gehen zu können. Kann sich noch jemand an die Voraussetzungen erinnern? Bis wann musste die ATZ vereinbart werden und welche Jahrgänge waren davon betroffen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Friedhelm ,

die gesetzliche Regelung findet sich in § 236 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI).

Die Versicherten müssen vor dem 1.1.1955 geboren sein und der Altersteilzeitvertrag musste vor dem 1.1.2007 vereinbart worden sein.

Ferner muss natürlich auch die Wartezeit von 35 Jahren für den Bezug einer Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt sein.

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3 Antworten

Schadeam 31.10.2015 | 11:31
Ich meine der ATZ Vertrag musste vor dem 01.01.2007 geschlossen sein. Wer noch so einen Vertrag hat könnte die AR für langjährig Versicherte mit 62 bekommen. Steht für die in Frage kommenden Jahrgänge auch so in der Rentenauskunft.......
Yuppiam 31.10.2015 | 11:45
Das Erinnerungsvermögen muss nur wissen wo das steht: § 237 SGB VI Die Voraussetzungen können Sie dem entnehmen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__237.html
W*lfgangam 31.10.2015 | 13:45
Hallo Friedhelm, Voraussetzungen war, dass die erforderliche Altersgrenze tarifvertraglich zum ATZ-Beginn erfüllt war und u. a. nach Reduzierung der Arbeitszeit um die Hälfte wenigstens noch eine versicherungspflichtige Beschäftigung übrig blieb. Zum ATZ-Ende mussten 35 Versicherungsjahre vorliegen und vorher keine Rente ohne Abschlag möglich sein. Die Vor-2007-Vereinbarung wurde schon genannt. Und was wollen Sie nun dazu genau wissen? Gruß w.
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