Hallo Naumann,
Bertha hat Ihnen schon das Wesentliche mitgeteilt:
Ein Verdienst aus Ihrer Beschäftigung wird ab dem 01.07.2017 nur dann auf Ihre vorgezogene Altersrente angerechnet, wenn er im Kalenderjahr den Betrag von 6.300 Euro übersteigt.
Ihre Rente wird - wie alle Renten - immer zum 01.07. eines Jahres angepasst, auch wenn Sie daneben hinzuverdienen.
Ihre Fragen zu Ansprüchen auf Urlaub, Weihnachtsgeld oder Absetzung von Fahrkosten können wir nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. Steuerberater.