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Experten-Antwort

Rente mit 62 und 4 Monaten

von Naumann02.04.2017 | 12:39
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5 Antworten

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Hallo , ich kann diese Jahr im November in Rente gehen, da ich meine 45 Jahre erreicht habe mit 9,9% Abzug. Mein Frage bezieht sich dahin, ich möchte bis 31.12.17 arbeiten und dann in meiner Firma weiter auf 450€ weiter machen. Kann ich Steuerliche Fahrkosten absetzen wie sind meine Urlaubsansprüche für das letzte Arbeitsjahr was ist machbar? Wie sieht es mit dem Weihnachtsgeld aus und steht s mir eine jährliche Rentenerhöhung zu ?Mit feundlichen Grüßen Stefan

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Naumann,

Bertha hat Ihnen schon das Wesentliche mitgeteilt:

Ein Verdienst aus Ihrer Beschäftigung wird ab dem 01.07.2017 nur dann auf Ihre vorgezogene Altersrente angerechnet, wenn er im Kalenderjahr den Betrag von 6.300 Euro übersteigt.

Ihre Rente wird - wie alle Renten - immer zum 01.07. eines Jahres angepasst, auch wenn Sie daneben hinzuverdienen.

Ihre Fragen zu Ansprüchen auf Urlaub, Weihnachtsgeld oder Absetzung von Fahrkosten können wir nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. Steuerberater.

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4 Antworten

memyselfam 02.04.2017 | 12:47
wieso sollte dir keine jährliche rentenerhöhung zustehen? von steuer kann man nur absetzen, wenn man steuer bezahlt. und Urlaubsanspruch hat man, solange man arbeitet.
Nicht Trollam 02.04.2017 | 12:53
45 Jahre und 9,9% Abzug ? Wenn schon arbeiten dann statt auf 450,-€ lieber etwas mehr und dann mit 63 + xx Monaten in abzugsfreie Rente.
Berthaam 02.04.2017 | 12:59
Welche Altersrente soll das sein (bei 62 Jahren und 4 Monaten)? Wann sind Sie denn geboren? 1.) Auf die 45 Jahren kommt es bei Ihnen auf jeden Fall NICHT an. 2.) Durch das Flexirentengesetz können Sie im Jahr bis zu 6.300,- EUR unschädlich hinzuverdienen. Eine anteilige Aufteilung an Hand der Kalendermonate mit Rentenbezug (z.B. Nov + Dez.) gibt es nicht. Wenn Sie also in den beiden letzen Monaten in der Summe nicht mehr als 6.300 EUR verdienen, wird die ungekürzt gezahlt. Selbiges gilt für die Zeit ab 01.01.2018. Die Jahressumme darf 6.300 EUR nicht überschreiten, damit die Rente ungekürzt gezahlt werden kann. Eine monatliche Betrachtungsweise gibt es nicht (mehr). 3.) Rentenanpassungen werden bei allen Renten durchgeführt. Frage zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fahrtkosten: Bitte ans Finanzamt oder Steuerberater wenden. Fragen zu Ihren Urlaubsansprüchen oder dem Weihnachtsgeld wird hier im Forum niemand beantworten können: Bitte an den Arbeitgeber oder Betriebsrat wenden.
Konrad Schießlam 03.04.2017 | 10:26
Aufgrund eines noch bestehenden Arbeitsverhältnis kann man Fahrtkosten auch nicht von der Steuer absetzen. Vielmehr mit gefahrenen Kilometern zur Arbeitsstätte dafür sorgen, dass sich das zu versteuernde Jahreseinkommen vermindert und dadurch eine geringere Jahressteuer anfällt. Je Arbeitstag und Entfernungskilometer sind 0,30 Euro möglich, werden aber dadurch nicht mehr als Euro 1000 im Jahre erreicht gilt die Pauschale von 1000 im Jahr. Für eine Tätigkeit ohne Vorlage einer Steuerbescheinigung"Geringverdiener Job, höchstens 6300 Euro im Jahr als "Nur" Verdienst ist dies aber nicht möglich., steht in Jeden Steuer Schmögger, damit braucht man das Finanzamt/Steuer- berater, nicht belasten. MfG.
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