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Experten-Antwort

Rente mit 63

von Angestellter26.11.2017 | 17:20
798 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Ich werde im Februar 2018 63 Jahre alt. Habe dann auch meine 45 Jahre als langjähriger Versicherter voll. Jetzt meine Frage dazu: Wie hoch ist die Rentenkürzung, wenn ich dann ab März 2018 in Rente gehen möchte. Stimmt es, dass ich dann nur mit 1,8% (63 Jahre und 6 Monate) Rentenkürzung rechnen muss, oder doch dauerhaft mit 9,9% (65 Jahre und 9 Monate). UAWG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angestellter,

nach Ihren Angaben sind Sie im Februar 1955 geboren.

Wenn Sie ab März 2018 in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen wollen, müssen Sie dauerhaft einen Abschlag von 9,9 % in Kauf nehmen. Der Abschlag wird immer für die Zeit ab vorzeitigem Rentenbeginn bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Jahrgang 1955 = 65 Jahre + 9 Monate) berechnet.

Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren vorausgesetzt, hätten Sie ab September 2018 Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Fastrentneram 26.11.2017 | 18:21
Sollten Sie zum 01.03.2018 die Rente (Altersrente für langjährig Versicherte) beziehen zu wollen, müssen Sie Abschläge von 9,9% hinnehmen. Diese Abschläge können Sie vermeiden, wenn Sie erst zum 01.09.2018 die Rente beantragen (Altersrente für besonders langjährig Versicherte). Diese Information können Sie auch in Ihrer Rentenauskunft nachlesen.
Klugpuperam 26.11.2017 | 19:58
Falls Sie wirklich zum 01.03.2018 in Rente wollen, dann hätten Sie schon längst einen Termin zur Antragsaufnahme vereinbaren sollen. Zudem gehen in Ihren Schilderungen ein paar Begriffe durcheinander, so dass eine Rentenberatung erforderlich zu sein scheint. Die Abwägung zwischen frühstmöglicher Rente mit Abschlägen oder späterer Rente ohne Abschläge müssen Sie dann vornehmen.
Angestellteam 26.11.2017 | 18:38
Hallo. Warten Sie ab bis zu Ihrer Regelaltersrente, dann haben Sie keine Abschläge. In der Rentenauskunft steht alles genau beschrieben oder eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen. Sie können natürlich auch früher in Rente mit Abschläge. UAWG
Angestellteram 27.11.2017 | 12:31
Danke für die Info´s, wahr mir jetzt doch hilfreich !!!
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