Hallo Werner Larßen,
die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden. Der Jahrgang 1957 kann diese Rente frühestens mit 63 Jahren und 10 Monaten erhalten.
Nach Vollendung des 63. Lebensjahres könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Hier hätten Sie einen Abschlag in Höhe von 10,5 % (35 Monate vorzeitig).