Hallo Frau Purdrack-Ommen,
die Antwort von „ich“ ist korrekt. Laut Ihren Ausführungen werden Sie die 45 Beitragsjahre zum Beginn der Arbeitslosigkeit ab Jan. 2015 gezahlt haben. Die zukünftigen Arbeitslosenzeiten erhöhen Ihre Altersrente, die Sie bei Inkrafttreten des Gesetzes zum Jan. 2017 dann abschlagsfrei beantragen können.