Voraussetzung für ein Altersrente für Schwerbehinderte Menschen
ist das Vorliegen eines Grads der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Aufgrund Ihrer gemachten Angaben besteht daher derzeit kein Anspruch auf diese Rentenart. Eine Aussage, welche Rentenart für Sie die günstigste ist und ab welchem Zeitpunkt dieser Anspruch besteht, kann jedoch mit den vorliegenden Angaben nicht getroffen werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und eine aktuelle Rentenauskunft zu beantragen bzw. sich in einem persönlichen Beratungsgespräch über für Sie günstigste Rentenart zu informieren.