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Rente mit 63

von Berta4811.10.2009 | 14:50
1404 Ansichten
9 Antworten

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Wollte nur mal wissen ob meine Info stimmt: Ich bin Jahrgang 1948 und seit Januar 2009 50% schwerbehindert. Hatte ein WS-OP im März 2009 und muß noch zur REHA. Könnte ja eigentlich mit 63 (2011) ohne Abschläge in Rente gehen. Was passiert, wenn bei der REHA festgestellt wird, daß ich erwerbsgemindert bin? Muß ich dann EW-Rente nehmen? Eigentlich wollte ich versuchen nach der REHA noch mal zu arbeiten bis 63. Bin Buchhalterin und denke daß ich noch eine Tätigkeit finden kann. Möchte nicht mit Abschlägen leben.Einmal Abschlag - immer Abschlag, oder sehe ich das falsch? Danke für alle Antworten Berta48

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 12.10.2009 | 09:47

Die KK zahlt maximal solange Krankengeld, bis der Anspruch erschöpft ist. Wird der Rentenantrag abgelehnt ist daher nicht automatisch die Zuständigkeit der KK gegeben.

Moderatoren-Antwortam 19.10.2009 | 10:07

Widerspruch einlegen oder einen neuen Reha-Antrag stellen!

7 Antworten

KSCam 11.10.2009 | 18:47
Das Problem wird die Krankenkasse sein. Sollte sich nämlich herausstellen, dass Sie erwerbsgemindert sind, werden die Ihnen kein Krankengeld zahlen, wenn Sie krankgeschrieben sind. Sie könnten dann höchstens auf die Zähne beißen und trotzdem bis 63 durcharbeiten, quasi auf eigenes gesundheitliches Risiko.
Berta48am 11.10.2009 | 18:53
Ja, so was ähnliches habe ich mir schon gedacht. Die KK hat vor, mich zum MDK zu schicken. Auf alle Fälle bin ich noch arbeitsunfähig/wegen Fußheberparese. Bin auch noch in Behandlung beim Neurologen und Orthopäden wegen Zustand nach WS-OP.Habe bislang 43 Wochen KK Bezug. Bin noch nicht ausgesteuert. Will im November/Dezember zur REHA. Kann der MDK die REHA streichen und feststellen 100% erwerbsgemindert - bitte Rente beantragen? Obwohl ich doch ganz andere Pläne habe?
Paulaam 11.10.2009 | 19:28
>>>dass Ihnen die DRV die Reha nicht bewilligt, weil man eine Reha nicht für erfolgsversprechend hält, weil Sie erwerbsgemindert sind<<< Nur noch zur Ergänzung von @KSC: in einem solchen Falle wäre die Krankenkasse Kostenträger für die erforderliche Reha. Paula
KSCam 11.10.2009 | 19:15
Der MDK und die Krankenkasse können Ihnen keine "Reha streichen"! Die können Sie nur zur Reha Antragstellung auffordern und hoffen, dass Ihnen die DRV die Reha nicht bewilligt, weil man eine Reha nicht für erfolgsversprechend hält, weil Sie erwerbsgemindert sind. In so einem Fall gilt dann der Reha Antrag als Rentenantrag, den Sie nicht zurücknehmen können, falls die Kasse Sie zur Reha aufgefordert hat. Genauso ginge es, wenn der Reahschlußbericht auf Erwerbsminderung lautet. In diesem Fall wäre Ihre individuellen persönlichen Planungen der Krankenkasse wahrscheinlich völlig gleichgültig.
Berta48am 11.10.2009 | 19:35
Hallo KSC und Paula, danke für die schnelle Nachricht. Habe schon lange das Gefühl, daß die KK mich irgendwohin abschieben möchte. Entweder zum Alg I /nach 52 Wochen wieder Anspruch auf 6 Monate/ oder zur Rente. Gibt es einen Paragraphen den man zitieren kann, wenn die DRV die Rente ablehnt? Ist dann definitiv die KK zuständig?
Berta48am 16.10.2009 | 19:13
Hallo, brauche mir jetzt keine Gedanken mehr zu machen - MDK der KK hat mich mit Ferndiagnose per 16.10.2009 gesundgezaubert. Keine REHA mehr sondern ALG I für 7 Tage sind angesagt.Danach dann ALG II. Wie kann ich mich dagegen wehren? Will auf alle Fälle zu REHA - hatte keine AHB nach OP. Danke für alle Ratschläge. Berta48
Berta48am 19.10.2009 | 13:04
Hallo Experte, habe das schon gemacht am letzten Freitag durch einen RA.Habe glücklicherweise eine Rechtschutzvers. Und das mit dem REHA Antrag mach ich mit meinem Doc am 26.10.2009 und jetzt warte ich erstmal ab, was jetzt folgt. Danke für alle Antworten Berta48
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