Hallo,
ich bin Jahrgang 1957, 35 Versicherungsjahre erfüllt.
Kann ich wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehe
vorher Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen
Gruß G-60
Hallo,
ich bin Jahrgang 1957, 35 Versicherungsjahre erfüllt.
Kann ich wenn ich mit 63 Jahren in Rente gehe
vorher Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen
Gruß G-60
Gruß G-60
Hallo G-60,
natürlich können Sie wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, entweder ALG1 oder KG beziehen.
Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
DANKESCHÖN UND DANKE FÜR DIE ANTWORT
Hallo G-60,
natürlich können Sie bei 35 Rentenjahren ab 63. über Rente nachdenken (wird erhebliche Abschläge nach sich ziehen).
Auch ist es bei dieser Altersrente (mit 35 Jahren) völlig unerheblich ob Sie vorher Arbeitslosen- und/oder Krankengeld beziehen oder bezogen haben.
Mit Arbeitslosigkeit muss man ein wenig vorsichtig sein wenn man die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mit 45 Jahren) haben möchte, denn dann zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten 2 Jahren vor Beginn der Altersrente nicht mit zu den 45 Jahren die man braucht. Aber das ist ein anderer Fall und betrifft nicht Ihre Fragestellung
Ok, schönen Danke
dann kann ich hierbei
2 Jahre vor Rentenbeginn Arbeitslosengeld
oder Krankengeld beziehen
Ja aber denken Sie daran dass das Leben kein Wunschkonzert ist.
Ne Krankheit wünscht man sich ja nicht herbei und Arbeitslosigkeit doch auch nicht, oder.
Aber wenn es passiert ist es nicht soooo tragisch.
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