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Zur Experten-Antwort springenHallo Frau Siefke,
ja, sofern bei Beginn der Arbeitslosigkeit die 45 Jahre bereits erfüllt sind, wäre die Arbeitslosigkeit unproblematisch.
Bitte beachten Sie, dass die Altersgrenze für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte schrittweise von 63 auf 65 angehoben wird (je nach Geburtsjahr).
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