Hallo Rentner,
soweit Sie sich auf das Gesetz zur "Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung - RVAltersgrenzenanpassungsgesetz" beziehen, ist hier bereits "das letzte Wort" gesprochen - zumindest was die derzeitige Rechtslage betrifft. Es wurde am 30.03.2007 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates verabschiedet und am 30.04.2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 554) veröffentlicht.
Bei der Altersrente für Schwerbehinderte bedeutet dies für den Geburtsjahrgang Juni - Dezember 1952 eine Anhebung der Altersgrenze auf 60 Jahre und 6 Monate (mit 10,8% Abschlägen). Haben Sie bereits vor dem 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag nach dem Altersteilzeitgesetz abgeschlossen, greift allerdings ein Vertrauensschutz, der es ermöglicht, die Altersrente weiterhin mit 60 Jahren (und 10,8% Abschlägen) in Anspruch zu nehmen.