Hallo Pavel,
Sie haben Recht, für eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung müssen mindestens 5 Versicherungsjahre vorliegen.
Allerdings können hierfür neben den deutschen Versicherungszeiten auch Zeiten in anderen EU- oder Abkommensstaaten berücksichtigt werden.
Sofern Ihre Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit in Tschechien versicherungspflichtig ist, kann diese Zeit mit den bereits vorhandenen 4 Jahren in Deutschland zusammengerechnet werden.
Erreichen Sie insgesamt mindestens 5 Versicherungsjahre, besteht ein deutscher Rentenanspruch.
Führt die Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht zur Versicherungspflicht in Tschechien und haben sie keine weiteren Versicherungszeiten in einem EU- oder Abkommensstaat, können Sie für das fehlende Jahr freiwillige Beiträge zur deutschen Rentenversicherung zahlen.