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Experten-Antwort

Rente nach Altersteilzeit

von Neuhaus Bernd02.08.2016 | 17:24
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u.Herren Ich habe einen Antrag für Altersteilzeit bei meiner Firma Daimler - Benz gestellt ,es gibt zwei mögliche Varianten . 1. Variante Mit 57 Jahre 4 Monate u. 6000 Euro Abfindung danach mit Rentenabschlag 2.Variante Mit 58 Jahre 2.Monate ohne Abfindung danach kein Rentenabschlag Frage 1 Mit wiviel Abschlag in % ist bei Variante 1 zu rechnen Frage 2 Mit wiviel monatliche Rente ist bei einem Bruttogehalt von 3852 Euro zu rechnen Frage 3 Kann man bei Variante 1 durch weiterhin monatlichen Rentenversicherungzahlungen z.B. die Abfindung steuerfrei verwenden.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neuhaus Bernd,

eine konkrete Beantwortung Ihrer Anfrage ist anhand der vorliegenden Informationen leider nicht möglich. Auch kann man aufgrund des aktuellen Arbeitsentgeltes nicht viel zur gesamten Rentenhöhe aussagen, da sich die Rentenhöhe aus allen Versicherungszeiten im gesamten Versicherungsleben berechnet.

Zu Ihren Frage bezüglich der steuerrechtlichen Beurteilung der Abfindung empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit Ihrer zuständigen Finanzverwaltung oder einem unabhängigen Steuerberater.

Im allgemeinen können wir uns dem Beitrag vom W*lfgang anschließen und empfehlen eine persönliche Beratung im einem unserer Service-Zentren. Die Adressen der Service-Zentrum finden Sie unter folgendem Link.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

3 Antworten

Nahlaam 02.08.2016 | 18:14
Frage 2 lässt sich am besten durch die Rentenauskunft klären, die Ihnen eigentlich vorliegen sollte. Wenn Sie keine haben, fordern Sie doch eine solche über die Homepage der DRV an. Für das genannte Bruttoeinkommen erhalten Sie zwischen 1 und max. 2,1 Entgeltpunkten pro Jahr, da Sie über dem statistischen Durchschnittsentgelt liegen. Wie viel Abschlag Sie nach der Altersteilzeit erwarten, hängt von Ihrem Vertrag ab. Sind Sie z.B. im November 1958 geboren, dann könnten Sie zum Dezember 2024 mit 66 Jahren in die Altersrente ohne Abschläge gehen, also könnten Sie eine entsprechende Altersteilzeit in der 4/4-Jahre-Variante zum Dezember 2016 beginnen. Hätten Sie z.B. zum Dezember 2022 aber bereits 45 Beitragsjahre erreicht, so könnten Sie zu diesem Zeitpunkt in die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte wechseln, dann wäre es eine 3/3-Jahre-Variante der Altersteilzeit. Ein Jahr früher, zum Dezember 2021 könnten Sie die Altersrente für langjährig Versicherte mit 10,8 % Abschlag in Anspruch nehmen, dafür würde dann eine 2,5/2,5-Jahre Variante der Altersteilzeit ausreichen. Allerdings behalten Sie den Abschlag auch für die Zukunft. Lassen Sie sich alle Varianten des Rentenbeginns am besten direkt in einer Beratungsstelle und auch in Ihrer Personalabteilung ausrechnen und entscheiden Sie dann, was für Sie in Frage kommt. Dann können Sie auch ausrechnen, wie lange Sie im Rentenbezug mit Abschlägen sein müssten, um die 6.000 € Abfindung "aufzuzehren" und was letzten Endes für Sie die beste Variante wäre, auch im Hinblick auf die mögliche Ausgleichszahlungen.
Konrad Schießlam 02.08.2016 | 19:37
Nahla liest sich leichter als Nahles. Will nur auf 3852 Brutto eingehen, wobei sich der Jahresverdienst von 36257 ( : 12 ) 3021,42 monatlich für 2016 ergeben 1 Emtgeltpunkt und 30,45 West Rentenwert. 30,45 : 36257 x ( 3852 x 12) 46224 38.82 Euro Monatsrente für 2016. M fG.
W*lfgangam 02.08.2016 | 21:13
Hallo Neuhaus Bernd, mtl. Einzahlungen gehen nicht, da Sie ja bis zum Rentenbeginn weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie können aber den Abschlag mit einer Zahlung/auch in Raten ausgleichen, was wiederum vorab genau berechnet werden müsste. Ihre Fragen - mit noch viel zu wenig konkretem Inhalt - füllen eine 1/2 Beratungsstunde. Diese Zeit sollten Sie sich in der nächsten Beratungsstelle nehmen, dort wird man Ihnen detailliert alles ausrechnen können, insbesondere die Differenzen bei der Rente zu beiden Varianten (auf blauen Dunst: 150 EUR mtl.). Und nebenbei würden Sie auch noch über 1 Jahr länger ATZ-Entgelt länger, als wenn Sie schon 1 Jahr (und 2 Monate/Jg. 1959?) zuhause sind, Betriebsrente dürfte wohl auch noch etwas steigen. Gegen all das, sieht die Abfindung 'erbärmlich' aus, damit können Sie sich vielleicht 25 EUR Rentenausgleich erkaufen: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Gruß w.
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