Dem Beitrag von Antonius kann voll zugestimmt werden. Zum Beitrag von pandajoe möchten wir noch anmerken, dass man nichts ohne Widerspruch hinnehmen muss. Es gibt immer die Möglichkeit Widerspruch, hier beim Unfallversicherungsträger, einzulegen oder einen Überprüfungsantrag zu stellen. Ob diesem allerdings stattgegeben werden wird, hängt von den medizinischen Umständen des Einzelfalles ab und kann hier nicht abschließend beantwortet werden. Eventuell kann man auch mit dem behandelnden Arzt zunächst ein diesbezügliches Gespräch führen.
Bezüglich der Erziehungszeiten sei noch der Hinweis gegeben, dass grundsätzlich dem Elternteil, der tatsächlich überwiegend erzogen hat, die Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zuerkannt werden. Bei gleicher Erziehung erhält die Mutter diese Zeiten. In den ersten zehn Jahren nach der Geburt eines Kindes kann aber eine Erklärung abgegeben werden, dass für die Zukunft diese Zeiten dem anderen Elternteil zugeordnet werden sollen. Eine entspr. Erklärung in den ersten beiden Monaten nach der Geburt kann auch noch für die Zeit ab Geburt abgegeben werden. Vermutlich werden diese Ausnahmen aber bei Ihnen nicht mehr möglich sein. Es wird daher bei der Zuordnung der Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zur Ehefrau verbleiben müssen.