Mit Ablauf des Sterbemonats wird die Rentenzahlung eingestellt. Sollte eine Witwe vorhanden sein, besteht für diese im Anschluss daran ein Anspruch auf Witwenrente.
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Mit Ablauf des Sterbemonats wird die Rentenzahlung eingestellt. Sollte eine Witwe vorhanden sein, besteht für diese im Anschluss daran ein Anspruch auf Witwenrente.
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