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Rente oder Hartz IV ?

von Dieter02.02.2009 | 17:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bich 1957 geboren. Seit 1973 bin ich beruflich tätig gewesen. Von 2/2002 bis 1/2008 war ich selbstständig. In dieser Zeit habe ich keine Rentenbeiträge abgeführt. Seit 2/2008 erhalte ich durchgängig Hartz IV . Ich bin seit 2008 chronisch krank und habe einen Schwerbehindertenausweis 100% " G " unbefristet. Bedingt durch meine Krankheiten( Bandscheibenvorfall,Tinitus und Bronchialcarzinom ) ist eine Erwerbstätigkeit so gut wie ausgeschlossen. Ich bin gerade von einer AHB zurück. Im Abschlussbericht wurde eine Verrentung vorgeschlagen. Ich bin weiterhin arbeitsunfähig geschrieben. Ich war 14 Jahre als Drucker tätig. Soll ich ggf. einen Antrag bei der BG stellen,( Berufskrankheit )? Habe ich überhaupt einen Anspruch auf irgendeine Rente, oder waren meine 31 Jahre Beitragszahlungen für die Katz´? Was sollte ich machen? Vielen Dank für die Tipps!

4 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 03.02.2009 | 12:03

Hallo Dieter,

die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung setzt voraus, dass die versicherungsrechtlichen sowie die persönlichen Voraussetzungen gleichermaßen erfüllt sind. Zu den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen zählt, dass der Antragsteller mindestens 60 Beitragsmonate nachweisen kann und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles der Erwerbsminderung für mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt hat.

Die persönlichen Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn das Leistungsvermögen krankheitsbedingt entsprechend eingeschränkt ist.

In Ihrem Fall sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt und ein Rentenantrag Ihrerseits würde mit dieser Begründung abgelehnt werden. Ich empfehle Ihnen daher, sich an das örtliche Grundsicherungsamt zu wenden, um ggf. dort Leistungen zu erhalten. Vermutlich ist Ihr Leistungsvermögen so stark eingeschränkt, dass dies eine Rente wegen voller Erwerbsminderung dem Grunde nach bedingen würde. Allerdings müsste man zu dem Ergebnis kommen, dass bei Ihnen volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt und Sie bedürftig sind. Dann würde das Grundsicherungsamt Leistungen nach dem individuellen Bedarf zahlen.

Die ärztliche Begutachtung sowie die Entscheidung, ob Erwerbsminderung in voller Höhe auf Dauer vorliegt, führt allerdings der Rentenversicherungsträger durch.

Moderatoren-Antwortam 04.02.2009 | 11:40

Bei dem beschriebenen Krankheitsbild traue ich mir durchaus die Aussage zu, dass eine volle Erwerbsminderung auf Dauer vorliegt.

Damit ist dann auch Hartz IV für Sie die falsche Leistung, da Sie nicht mehr arbeiten können. Vielmehr ist das Grundsicherungsamt für Sie zuständig. In der Tat sind die Beträge identisch.

Sollte die Erkrankung als Berufskrankheit durch die Berufsgenossenschaft anerkannt werden, wären die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nach § 43 Abs. 5 SGB VI für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung sofort erfüllt. Ein Antrag auf Anerkennung einer Berufskrankheit, oder zumindest eine entsprechende Beratung, könnte also durchaus sinnvoll sein.

Moderatoren-Antwortam 04.02.2009 | 14:12

Anzeigepflichtig sind zum Beispiel der behandelnde Arzt (http://www.bgdp.de/pages/service/download/F6000-E.pdf), oder der entsprechende Arbeitgeber (http://www.bgdp.de/pages/service/download/U6000-E.pdf ), nachdem Sie ihn darauf Aufmerksam gemacht haben.

Moderatoren-Antwortam 06.02.2009 | 09:12

Auf der Website der Berufsgenossenschaft war keine zentrale Anlaufstelle zu ermitteln. Tatsächlich geht die Berufsgenossenschaft davon aus, dass die Aufklärung und Anzeige von Arbeitgeber oder Arzt kommen. Gar zentrale Anlaufstellen sind in Deutschland ein Problem, dass aktuell nach meinem Wissen nur von Selbsthilfeverbänden gegen Mitgliedsgebühr (zum Beispiel VdK, SoVD...) oder kostenpflichtigen Rechtsanwälten gelöst wird. Aus der öffentlichen Verwaltung gibt es hier keine umfassenden Angebote.

Von Seiten der DRV gibt es Auskunfts- und Beratungsstellen, beziehungsweise zumindest Sprechtage in Ihrer Umgebung. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln. Einen Rentenantrag können Sie auch gerne beim Versicherungsamt Ihrer Gemeinde stellen.

Bestehen Sie auf Anzeige und Antragstellung unter Hinweis auf eine Berufskrankheit.

11 Antworten

Chrisam 02.02.2009 | 17:51
Eine Erwerbsminderungsrente scheidet bei Ihnen aus, da sie in den letzten 5 Jahren keine 3 Jahre an Pflichtbeiträge nachweisen können. Dies wird sich auch nicht durch die ALGII Zahlung ändern, da der Leistungsfall feststeht. Bleibt also "nur" die Altersrente. Einen Antrag bei der BG können Sie natürlich stellen, bedeutet aber viel Arbeit und meistens wenig Erfolgsaussichten. Aber die medizinischen Aspekte können wir hier nicht beurteilen.
Rosannaam 02.02.2009 | 17:49
Hallo Dieter, "für die Katz" waren die Beiträge zur Rentenversicherung sicherlich nicht; Sie erhalten hieraus mal eine Regelaltersrente. Für eine Erwerbsminderungsrente haben Sie jedoch die (neben der Wartezeit von 5 Jahren) zusätzlich geforderten versicherungsrechtlichen Voraussetzungen NICHT erfüllt! In den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles müssen für mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge entrichtet worden sein. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall, da Sie sich leider bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit von der Pflicht- oder freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen RV "verabschiedet" haben... Sie können versuchen, über die BG eine Rente zu erhalten (gesetzt den Fall, Sie haben dazu Beiträge entrichtet). Wenn Sie noch für ca. 4 Jahre freiwillige Beiträge zahlen und dadurch die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllen, können Sie mit 60 Jahren + 11 Monaten PLUS einem Abschlag von 10,8 % die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ODER mit 63 J. + 11 Monaten diese Altersrente ABSCHLAGSFREI erhalten. Die Regelaltersrente kann frühestens mit 65 J. + 11 Monaten gezahlt werden. MfG Rosanna.
Dieteram 02.02.2009 | 18:07
Hallo Rosanna, bei einem ersten Anruf bei der Rentenkasse wurde mir mitgeteilt, dass mir nur noch 16 Monate fehlten. Aber diese fehlen nun mal! In meiner jetzigen finanziellen Situation ist es mir unmöglich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen!! Darüber hinaus ist eine langfristige Lebensplanung mit einem Lungenkrebs eher vorsichtig anzusetzen! MfG Dieter
Rosannaam 02.02.2009 | 22:26
Hallo Dieter, für was fehlten die 16 Monate? Wann haben Sie denn bei der RV angerufen, als Sie sich selbständig machten oder jetzt? Es tut mir zwar leid für Sie, daß Sie so schwer erkrankt sind. Aber leider ist es bei vielen, die sich selbständig machen, immer das Gleiche: Sie sichern sich nicht gegen die lebensnotwendigsten Risiken ab! Da Sie 1984 die Mindestwartezeit für eine EM-Rente erfüllt hatten, wäre es ausreichend gewesen, während Ihrer Selbständigkeit den Mindestbeitrag (1984 = 84,- DM mtl., die manche Selbständige an einem Tag oder WE ausgeben; zur Zeit mtl. 79,60 EUR!) in die RV einzuzahlen, um sich die Anwartschaften für eine EM-Rente zu erhalten. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es dann leider zu spät! Ich kenne das ganze aus Erfahrung bzw. aus der Beratung vieler Selbständiger. Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, auch nicht geringfügig oder in Teilzeit, werden Sie wohl weiter mit Hartz IV leben müssen. MfG Rosanna.
Amadéam 03.02.2009 | 00:22
Sollten Sie VOLL erwerbsgemindert im Sinne der Gesetzlichen Rentenversicherung sein, wird es nichts mit dem weiteren Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Für Sie kommen dann nur folgende Leistungen in Betracht: a) wenn volle Erwerbsminderung auf Zeit vorliegt = Sozialhilfe nach dem Dritten Kapitel des SGB XII (Sozialgesetzbuch) b) liegt hingegen Erwerbsminderung auf Dauer vor = Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII Sprechen Sie mit Ihrem Hartz IV-Sachbearbeiter. Der wird Ihnen benennen, wie und wo Sie die die Grundsicherung/ ersatzweise Sozialhilfe beantragen können.
Dieteram 03.02.2009 | 19:01
Hallo Amade', was heißt das genauer für mich? Etwa noch weniger Geld zum Leben oder ggf. etwas mehr ? Danke für die Antwort! MfG Dieter
Dieteram 03.02.2009 | 19:07
Vielen Dank für den Tipp! Ich beziehe zur Zeit HARTZ IV. Wer und wann entscheidet, wann ich einen Antrag bei dem Sozialamt stellen muß? Ich habe Lungenkrebs in einem Stadium, der nicht operabel ist. Lediglich eine palleative Chemotherapie habe ich im Herbst erhalten. Diese ist gut angeschlagen und mir geht es den Umständen entsprechend einigermaßen gut. Allerdings leide ich unter schnell auftretender kurzatmigkeit und erheblichen Kräftemangel sowie Bluthochdruck,der mit Medikamente behandelt wird. An Arbeit wird nicht mehr zu denken sein! Ich habe bereits einen Schwerbehindertenausweis 100% " G " unbefristet !
Amadéam 03.02.2009 | 23:53
Hallo Dieter, die Regelsätze sind bei allen 3 Leistunungen gleich hoch (zur Zeit 351,-€ für einen Alleinstehenden). Es gelten auch die gleichen Angemessenheitsgrenzen für die Kosten der Unterkunft (KdU). Allerdings sind die Vermögensfreibeträge bei Leistungen nach dem SGB XII wesentlich niedriger als beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Wenn ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" vorliegt, gibt es bei den SGB XII-Leistungen noch einen Mehrbedarf in Höhe von 17% des Regelsatzes, wenn gleichzeitig volle Erwerbsminderung vorliegt. Es lohnt sich also, ggf.einen entsprechenden Antrag auf Ausstellung/ Verschlimmerungsantrag eines Schwerbehindertenausweises zu stellen.
dieteram 04.02.2009 | 13:47
Hallo Experte, wo kann ich mich beraten lassen, wenn ich bei der BG einen Antrag auf Berufskrankheit stellen möchte?
Dieteram 05.02.2009 | 13:44
Hallo Experte, gibt es keine Beratungsstellen, wo man sich informieren kann? Die Ärzte haben heute leider wenig Zeit für ein Informationsgespräch! Nach 5 Minuten wird mein Arzt schon ungeduldig und rutscht nervös auf dem Stuhl herum!! Es muß doch Anlaufstellen dafür geben?! Im Internet habe ich leider nicht´s finden können. Wohne auf dem Lande in Schleswig-Holstein .
Dieteram 06.02.2009 | 17:09
Hallo Experte, vielen Dank für die Tipps! Man könnte fast annehmen, es ist so gewollt, keine allgemeinen Anlaufstellen für die BG´s zur Verfügung zu stellen. Eigendlich traurig, für eine Institution, in der quasi jeder Angestellter und Arbeiter über seinen Arbeitgeber versichert sein muß! Nochmal vielen Dank! Gruß,Dieter
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