Hallo Siegfried Kummeder,
leider ist im Gesetz fest verankert, dass die Renten nur zum 1. Juli eines jeden Jahres angepasst werden. Auch die Höhe der Rentenanpassung berechnet sich nach einer festen Formel. Sie hängt neben der Veränderung des Beitragssatzes vor allem von der Bruttolohnentwicklung und der Entwicklung des Verhältnisses von Rentnern zu Beitragszahlern ab.