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Experten-Antwort

Rente - Schwerbehindert - Klageverfahren

von Paula Steinborn09.04.2014 | 16:32
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6 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte gerne zu folgender Situation eine Auskunft: Meine Schwerbehinderteneigenschaft ist wegen Heilungsbewährung zum 31.03.2014 von GdB 80 auf GdB 30 herabgestuft worden. Ich habe nun sofort Widerspruch eingelegt und werde auch ggf. bis zum Sozialgericht gehen. Ich wollte aber nun zum 01.08.2014 die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen. Nun lese ich im SGB IX § 116, dass meine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nachwirkt. Falls mein Widerspruch bzw. die Klage bis zum 01.08. nicht entschieden ist, wie ist dann die Lage? Kann ich wegen der Nachwirkung nun trotzdem in Altersrente für Schwerbehinderte gehen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Paula Steinborn,

der Versicherte muss bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX anerkannt sein. Die Schwerbehinderteneigenschaft muss dabei im Zeitpunkt des (möglichen) Rentenbeginns vorhanden sein. Die Schwerbehinderteneigenschaft liegt nicht nur bis zum Eintritt der Bindungswirkung eines die Anerkennung der Schwerbehinderung aufhebenden Bescheides vor, sondern auch für die Dauer der Schonfrist des § 116 Abs. 1 SGB IX ist vom Vorliegen der Schwerbehinderteneigenschaft auszugehen (BSG-Urteil vom 11.05.2011 - B 5 R 56/10 R).

Mit anderen Worten: Solange das Verfahren über die Entziehung der Schwerbehinderteneigenschaft andauert (zuzüglich der Schonfrist von 3 Monaten), ist auch vom Bestehen der Schwerbehinderteneigenschaft auszugehen.

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5 Antworten

GroKoam 09.04.2014 | 17:37
Warum sind Sie nicht einfach froh dass Sie gesund sind.
Michlam 09.04.2014 | 17:45
Hallo Paula Steinborn, ich glaube einmal vor längerer Zeit irgendwo gelesen zu haben, dass die Schwerbehinderung bei Widerruf un evtl. Ablehnung bis zum Sozialverfahren bestehen bleibt und es Ihnen für die Rente ab 01.08.2014 reichen müsste, wenn nicht wieder etwas geändert wurde. Warten Sie einfach ab bis Ihnen der Experte bzw. Expertin auf Ihre Anfrage morgen antworten wird oder gehen Sie zu einem Sozialverband, man wird Ihnen sicherlich helfen, denn so kurz vor der Rente ist dies schon ein Schock. Hallo GroKo, wie immer sind Ihre Bemerkungen total überflüssig!
Carlosam 09.04.2014 | 17:46
30 % hat heute fast jeder, ist keine Schwerbeh. Also wieder gesund, das Sofa links liegen lassen und arbeiten gehen, wie Millionen andere auch.
W*lfgangam 09.04.2014 | 20:17
Hallo Paula Steinborn, die Schwerbehinderteneigenschaft wirkt noch 3 Monate nach endgültiger Entscheidung/Entziehung nach, was auch von der DRV (inzwischen) akzeptiert wird. Insofern ist der Weg über WS/Klage natürlich richtig. Vergessen Sie das richtige Timing dabei nicht: Widerspruch ohne Begründung - warten auf Post vom Versorgungsamt - Akteneinsicht zwecks Begründung anfordern - warten, Akte 4 Wochen lang sichten - Begründung. Bei Ablehnung Klage ohne Begründung, der gleiche Verfahrensweg, wie oben. Und schubs sind 12 Monate rum, so lange brauchen Sie ja nicht, das Widerspruchsverfahren allen dürfte reichen. Gruß w.
KSCam 09.04.2014 | 23:02
.....und sobald Sie den Rentenbescheid in Händen halten, ziehen Sie Widerspruch/Klage zurück, denn dann ist ja relativ egal ob Sie schwerbehindert sind oder nicht (da ginge es ja maximal um nen popligen Steuerfreibetrag, falls Sie als Rentner überhaupt Steuern zahlen) :)
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