Bekommt der letzt lebende Rente vom Partner?
wenn eine Ehe länger als ein Jahr bestanden hat.
Hallo G.Meuer,
...und das Einkommen des Überlebenden 'klein' genug ist, damit von der Hinterbliebenenrente überhaupt noch was übrig bleiben kann.
Modellrechnungen werden in jeder Beratungsstelle angefertigt.
Gruß
w.
PS: Partner heißt dann aber auch zwingend: EHEParter oder eingetragene Lebenspartnerschaften - nur son 'wir leben denn dann mal zusammen' mag zwar eine nette Partnerschaft sein, zählt aber nicht, wenn es um Rente geht - da muss das Standesamt seinen 'Segen' erteilt haben.
Bekommt der letzt lebende Rente vom Partner?
Hallo G,
lautet Ihre Frage: "Was sind die Voraussetzungen für eine Witwen-/Witwerrente?" oder können Sie Ihre Frage irgendwie konkretisieren?
Hallo,
für einen Anspruch auf Witwen(r)rente sind verschiedene Voraussetzungen, wie z. B. eine rechtsgültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft zum Todeszeitpunkt, die Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Versicherten, keine Wiederheirat, etc. zu erfüllen. Ob diese in Ihrem Fall vorliegen, klären Sie am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.