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Experten-Antwort

Rente vom Partner

von G.Meuer29.10.2014 | 22:04
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4 Antworten

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Bekommt der letzt lebende Rente vom Partner?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

für einen Anspruch auf Witwen(r)rente sind verschiedene Voraussetzungen, wie z. B. eine rechtsgültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft zum Todeszeitpunkt, die Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Versicherten, keine Wiederheirat, etc. zu erfüllen. Ob diese in Ihrem Fall vorliegen, klären Sie am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

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3 Antworten

Mitleser1954am 29.10.2014 | 22:07
wenn eine Ehe länger als ein Jahr bestanden hat.
W*lfgangam 29.10.2014 | 22:18
Hallo G.Meuer, ...und das Einkommen des Überlebenden 'klein' genug ist, damit von der Hinterbliebenenrente überhaupt noch was übrig bleiben kann. Modellrechnungen werden in jeder Beratungsstelle angefertigt. Gruß w. PS: Partner heißt dann aber auch zwingend: EHEParter oder eingetragene Lebenspartnerschaften - nur son 'wir leben denn dann mal zusammen' mag zwar eine nette Partnerschaft sein, zählt aber nicht, wenn es um Rente geht - da muss das Standesamt seinen 'Segen' erteilt haben.
Matze72am 29.10.2014 | 22:25
Hallo G, lautet Ihre Frage: "Was sind die Voraussetzungen für eine Witwen-/Witwerrente?" oder können Sie Ihre Frage irgendwie konkretisieren?
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