Hallo,
für einen Anspruch auf Witwen(r)rente sind verschiedene Voraussetzungen, wie z. B. eine rechtsgültige Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaft zum Todeszeitpunkt, die Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Versicherten, keine Wiederheirat, etc. zu erfüllen. Ob diese in Ihrem Fall vorliegen, klären Sie am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle.