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Rente vorab aus Frankreich

von Werner17.01.2007 | 00:58
2202 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe jetzt 48 Jahre Rente einbezahlt, werde Mitte dieses Jahres 63 und werde noch weitermachen. 16 Monate davon habe ich auch in F einbezahlt, die Daten sind im Versicherungsverlauf gespeichert. Frage: können die in F schon mit 63 in Rente, und falls ja, könnte ich dann dort schon Ansprüche geltend machen? Grüsse an alle.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich empfehle Ihnen, sich an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zu wenden. Diese ist bei den Regionalträgern die Verbindungsstelle für Frankreich.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Eichendorffstraße 4-6

67346 Speyer

Telefon: (06232) 17-0

Telefax: (06232) 17-2589

E-Mail: service@drv-rlp.de

1 Antworten

Bernhardam 17.01.2007 | 02:26
Ja. Die Regelaltersgrenze ist in Frankreich mit 60 Jahren wesentlich niedriger als in Deutschland, folglich können Sie die französische Rente schon beziehen. Es spielt dafür keine Rolle, ob Sie schon eine deutsche Rente beziehen könnten oder nicht. Vive la France! Dort sind 2030 keine Rentneraufstände zu erwarten, die französische Bevölkerung wehrt sich rechtzeitig ...
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