Die Höhe der Rente berechnet sich aus den rentenrechtlichen Zeiten, die vor Eintritt des Leistungsfalles erworben wurden. Der Rentenzahlbetrag dürfte also - mal abgesehen von der Erhöhung der Rente durch die zum 01.07.2007 erfolgte Rentenanpassung - regelmäßig in beiden Varianten gleich hoch sein.
Die Beurteilung, welcher Zeitpunkt für den Beginn der Rente nun günstiger ist , ist nach anderen Kriterien individuell zu ermitteln. Leicht verständlich ist das Beispiel, wenn der bisher bezogene Krankengeldzahlbetrag niedriger war als die zustehende Rente wäre. In diesem Falle könnte es sinnvoll sein die Rente ab dem frühest möglichen Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.
Sofern das Krankengeld höher war, kann ( allerdings kein muss ) die Rente ebenfalls zum frühest möglichen Zeitpunkt genommen werden. Keine Angst, der Krankengeldbetrag, der die Rente übersteigt ist an die Krankenkasse nicht zurück zu zahlen.
Bestehen Ansprüche auf Unfall-, Betriebs- und Zusatzrenten? Falls ja ist bei der Entscheidung insbesondere zu berücksichtigen, ob sich Nachteile durch einen früheren Rentenbezug ergeben. In jedem Fall ist es sinnvoll mit dem Arbeitgeber (bei Betriebsrente) bzw. den Träger der Zusatzrente Kontakt aufzunehmen und zu klären, welche Folgen sich für diese zusätzlichen Rentenansprüche durch die Rentengewährung ergeben werden.
Wir empfehlen Ihnen bei der nächst gelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle einen Termin zu vereinbaren, damit Sie individuell beraten werden können. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.