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Experten-Antwort

Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Wegfall

von Pippilotta 22.07.2010 | 19:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Seit 2000 beziehe ich eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, die regelmäßig überprüft wird. Ich habe eine Schwerbehinderung von 100 %. Sollte mir diese Rente aberkannt werden, habe ich dann Anspruch auf Unterstützung, um wieder in meinen Beruf zu kommen? Ich bin 49 Jahre alt und seit 18 Jahren aus dem Beruf (Kindererziehung, Krankheit).

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.07.2010 | 07:06

8 Antworten

Pippilotta am 22.07.2010 | 20:42
Bei vergleichbaren Fällen wird es versucht und soll auch schon so gewesen sein. Gerade die von Ihnen angesprochenen Punkte sind es ja, die mir Sorgen bereiten. Wie soll ich nach 18 Jahren in meinem Alter noch einen Arbeitsplatz finden, dann auch noch schwerbehindert, ohne eine berufliche Wiedereingliederungsmaßnahme kaum denkbar. Vielen Dank für Ihre Antwort.
Arnoldam 22.07.2010 | 20:36
Das nach 10 Jahren eine unbefristete EU-Rente wieder aberkannt wird, ist aber nur theoretischer Natur und kommt in der Praxis kaum vor. Wenn sind dies absolute Einzelfälle, wo eine ganz entscheidende , klar erkennbare und med. eindeutig nachweisbare Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eingetreten ist. Da Sie ja auch noch zu 100% schwerbehindert sind und das sicherlich nicht ohne Grund, würde ich mir hinsichtlich einer Aberkennung der EU-Rente aber überhaupt keine Gedanken machen. Wenn dieser mehr als unwahrscheinliche Fall dennoch eintreten solte, können Sie natürlich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Einen Anspruch in dem Sinne, das dieser genehmigt werden muss haben Sie natürlich nicht. Ob dieser Antrag dann genehmigt wird oder nicht, kann man natürlich nicht im Vorfeld sagen. Dies hängt sicher auch ganz entscheidend von ihrer dann noch vorhandenen Restleistungsfähigkeit , ihrem erlerntem Beruf , der Prognose für die Zukunft und noch vielen anderen Dingen ab. Die Frage ob Sie nach 18 ! Jahren in ihren erlernten Beruf überhaupt wieder zurückkehren können, sollten Sie sich eigentlich selbst beantworten können. Wenn man heutzutage 2-3 Jahre aus dem Beruf raus ist, ist es schon schwierig wieder Fuß zu fassen und Sie haben 18 Jahre nicht mehr gearbeitet ..
Arnoldam 23.07.2010 | 09:55
Es ist natürlich richtig, das ein GdB grundsätzlich eigentlich nichts mit einer EM-Rente zu tun hat. Nicht jeder hat einen GdB der auch berentet ist oder umgekehrt. Die Zuerkennung erfolgt ja vom Versorgungsamt in einem völlig anderem Verfahrensablauf wie bei einem EM-Rentenverfahren. Allerdings gibt es in einem Schwerbehindertenverfahren ja auch ärzliche Befundberichte, Atteste und vielleicht sogar ein Gutachten etc. pp wie in einem Rentenverfahren und die eben auch dann in einem Rentenverfahren Verwendung finden können . Desweiteren werden 100 % GdB sicherlich nicht für einen " Schnupfen " zuerkannt, sondern nur bei einer sehr sehr schweren Behinderung/Erkrankung. Die ärztlichen Unterlagen die zu einem GdB von 100% geführt haben, werden also sehr wohl eben auch in einem EM-Verfahren Berücksichtigung finden - wie diese dann von der RV bewertet werden und ob Sie entscheidende Bedeutung haben ist aber natürlich eine ganz andere Sache. Sollte man ihnen die EU-Rente wirklich aberkennen, können Sie erstmal gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen und anschließend - falls noch erforderlich - noch vor dem Sozialgericht klagen. So ein Verfahren kann insgesamt dann mehrere Jahre dauern... Bis dahin wird ihre EU-Rente weitergezahlt und während des gesamtem Verfahrens ist die RV Beweispflichtig und nicht Sie. Also wenn das Verfahren dann irgendwann in einigen Jahren rechtskräftig durch ist, werden Sie bereits weit über 50 Jahre alt sein. In dem Alter , mit 100% Schwerbehinderung , einer dann ja immer noch vorhandenen Leistungsminderung und nach dann ca. 20 Jahren aus dem Beruf sind ihre Chancen auf eine Rückkehr in ihren alten Beruf oder auch auf eine Umschulungsmassnahme etc. gleich NULL. Das sollte man schon ganz realistisch sehen , das dem höchstwahrscheinlich so sein wird. Sie würden sich selbst etwas vormachen, wenn Sie das anders sehen. Alles Gute für Sie.
Pauleam 23.07.2010 | 07:33
Hallo, der GdB hat nicht unbedingt etwas mit der (Weiter)Gewährung einer EU-Rente zu tun! Ich kenne jemand, der hat seit 14 Jahren die EU-Rente und keinen GdB! Erst vor einigen Wochen dachte er sich, es mal zu versuchen, einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Das Resultat waren ganze 20% GdB! Gruß Paule
Wolleam 23.07.2010 | 12:51
Hallo, die Frage an sich find ich sehr gut, da sie ja sicher die tieferen Ängste all derer betrifft, die seit ähnlich langer Zeit aus ihrem Beruf sind und EM-Rente beziehen. Ich möchte mich dem Arnold insoweit anschließen, dass es wohl nur in den allerseltensten Fällen geschieht, dass eine Dauerrente wieder entzogen wird und sicher schon fast kaum vorstellbar nach 10 Jahren. Die Frage mit den Leistungen zur Teilhabe in solchen Fällen, in denen es dann doch mal aus welchen Gründen auch immer, zum Rentenentzug kommen sollte, find ich besonders interessant. In keinem Fall dürfte einem diese dann wohl nicht gewährt werden, weil das "Restleistungsvermögen" nicht ausreichend sei, denn die RV kann ihnen ja nicht auf der einen Seite die Rente wegender Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit entziehen und auf der anderen Seite bei einem dann folgenden Antrag auf Teilhabe diesen mit der Begründung ablehnen, ihr Restleistungsvermögen sei nicht ausreichend. Das wäre doch etwas merkwürdig. Aber das ist wirklich eher Theorie....aber natürlich sind die Ängste verständlich, von daher sollte man vielleicht auch seitens der RV mal auf das Beamtenrecht schielen und so etwas, wie eine quasi "Reaktivierung" irgendwann, also mindestens nach eben 10 Jahren auch mal ausschließen....
Pippilottaam 23.07.2010 | 21:05
Ich habe viele Jahre dialysiert und bin seit einiger Zeit nierentransplantiert, leider mit vielen Problemen. Es ist üblich, nach einer gewissen Zeit der Heilungsbewährung den GdB zu überprüfen. Ebenso erfolgen ja auch regelmäßig Nachprüfungen der RV. In med. Fachkreisen gilt Transplantation als eine Form der Therapie, man wird ja auch bei gut funktionierender Niere nicht geheilt sondern mit Medikamenten mit oft erheblichen Nebenwirkungen gegen die Abstoßung behandelt, im Allgemeinen auch nur für einen begrenzten Zeitraum bis zum Versagen des neuen Organs. Trotz allem wird irgendwann in den meisten Fällen der GdB auf bis zu 50 % vermindert. Auch hier im Forum las ich schon von einem ähnlichen Fall, dem die Rente aberkannt wurde. Zu dem o.g. Problem des Arbeitplatzes weiß ich außerdem nicht, wie es mit meiner Rente weitergehen würde, falls ich irgendwann wieder dialysepflichtig würde. Finde ich keine Arbeit, erfolgen keine Rentenbeitragszahlungen, so dass ich womöglich gar keinen Anspruch auf EU-Rente mehr hätte? @arnold Würde die Klage zu meinen Ungunsten entschieden, müsste ich nicht dann die geleisteten Zahlungen der RV erstatten?
Arnoldam 24.07.2010 | 10:16
Was die Herabstufung des GdB anbelangt haben Sie recht : " Nach Nierentransplantation ist eine Heilungsbewährung abzuwarten (im allgemeinen 2 Jahre). Während dieser Zeit ist ein GdB/GdS von 100 anzusetzen. Danach ist der GdB/GdS entscheidend abhängig von der verbliebenen Funktionsstörung, unter Mitberücksichtigung der erforderlichen Immunsuppression jedoch nicht niedriger als 50 zu bewerten." Ob Sie aber letztlich 100% oder "nur" 50% GdB haben spielt doch keine Rolle, da Sie auch bei 50% weiterhin den Status der Schwerbehinderung beibehalten ! Persönlich wurde ich nach einer Krebserkrankung und Ablauf der 3 jährigen Heilungsbewährung ( ohne Rezidiv in dieser Zeit ) knallhart von 70% auf 0% vom Versorgungsamt zurückgestuft.... Die Herabstufung des GdB heisst wiederum aber nicht, das ihnen dadurch dann gleich und automatisch auch die EU-Rente entzogen wird. Aber es besteht natürlich dann schon die Möglichkeit, das seitens der RV im Rahmen der nächsten routinemässigen Überprüfung ein Rentenentziehungsverfahren eingeleitet wird. Es wird aber vorher auf jeden Fall im Rahmen der Überprüfung erstmal genauestens geschaut , ob und welche Auswirkungen auf ihre Erwerbsfähigkeit noch bestehen. Ohne Begutachtung ( also nur rein papiermässig ) wird sicher kein Entziehungsverfahren seitens der RV eingeleitet. Ein Rentenentziehungsverfahren ist ein ganz erheblicher rechtlicher Eingriff und wird nicht mal so eben veranlasst. Und wenn doch , haben Sie ja mit dem Widerspruch ( wo noch oft dann zugunsten des Widerspruchsführers entschieden wird ) und anschl. Sozialgerichtsverfahren genug Möglichkeiten dagegen vorzugehen und zu ihrem Recht zu kommen. Natürlich müssten Sie aber bei einem rechtskräftigem Urteil gegen Sie, dann die in diesem Zeitraum ja zu Unrecht bezogene Rente zurückzahlen. Das hängt aber auch immer dann ganz entscheidend vom Urteil des Richters im Detail ab, wann z.b. der Richter den Wiedereintritt ( Zeitpunkt ) der Erwerbsfähigkeit bestimmt. Dies mus ja nicht zwangsläufig gleich der Tag des Beginns des Entziehungsverfahrens sein, sondern könnte auch ein viel späterer Zeitpunkt wie z.b. der einer Begutachtung oder anderen med. Untersuchung sein. Aber über so etwas sollten Sie sich bereits heute keine Gedanken machen. Im Fall der Fälle sollten Sie sich aber auf jeden Fall und unbedingt entweder durch den VdK/SoVD oder einem versiertem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten lassen. Da geht dann noch einiges... Wenn die Rente wegfällt und Sie dann arbeitslos werden bekommen Sie erstmal ALG I und anschließend bei Bedürftigkeit ALG II. Solange Sie bei der AfA und/oder Arge gemeldet sind - später dann auch ohne Leistungsbezug - , werden Rentenbeiträge für Sie ( pauschal ) weiter gezahlt. Sie sind also in jedem Falle auch bis zu einer späteren neuen Dialyse - oder jeden anderen Erkrankung - weiterhin rentenversichert und haben damit die Anspruchsvoraussetzungen auf eine EM-Rente erfüllt.
pippilottaam 24.07.2010 | 13:50
Danke. Bisher konnte mir das niemand so erklären. Da kann ich auf jeden Fall etwas gelassener sein.
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