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Experten-Antwort

Rente wegen Schwerbehinderung

von SEPPEL22.11.2011 | 10:27
6248 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin 1952 geboren , habe einen Grad der Behinderung von 30%. Beziehe seit 2004 Rente wegen Berufsunfähigkeit. Rente wegen voller Erwerbsminderung wurde abgelehnt. Ab wann kann ich die Rente wegen Schwerbehinderung beziehen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.11.2011 | 10:29

Um eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beanspruchen zu können, muss der Versicherte bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderter Mensch im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB 9 anerkannt sein, dass heißt, dass der körperliche, geistige oder seelische Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.

Sie können bei der für Sie zuständigen Behörde eine Überprüfung beantragen. Ggf. können Sie dann (mit Abschlag!) schon in 2012 diese Rente beanspruchen. Der mögliche Rentenbeginn ist abhängig von dem Monat Ihrer Geburt (Anhebung der Altersgrenzen).

13 Antworten

...am 22.11.2011 | 10:50
Gar nicht, wenn Ihr GdB nicht auf mind. 50% erhöht wird...
Galgenhumoram 22.11.2011 | 10:50
garnicht....für eine Altersrente wegen Schwerbehinderung müssen sie mindestens einen GdB von 50 haben..... Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht hilft für die Altersrente nur, wenn Sie vor dem 01.01.1951 geboren wären....
90%am 22.11.2011 | 11:20
Danken Sie Gott ihrer frühen Geburt ! Wären Sie nach 1961 geboren, würde man Se als Schwerbehinderter nach heutigem Recht zuerst enteignen und dann der Armut mit Harzt4 überlassen. 90%
Jockelam 22.11.2011 | 11:37
...warum gehen Sie nicht arbeiten ? Den Computer zu bedienen klappt ja offensichtlich. Behindertengerechte Arbeitsplätze gibt es auch reichlich. Bevor Sie was entgegnen: habe einen GDB von 80 (der wird in absoluten Zahlen angegeben, nicht in % - das nur am Rande) und arbeite Vollzeit. Ach ja, und ich bin 1971 geboren. Jeder ist seines Glückes Schmied, oder ?
von 90%am 22.11.2011 | 12:08
90% ist nur mein nickname, sonst nix!
GDB90am 22.11.2011 | 23:29
Zitat von Jockel anzeigen
Sie kennen sich aus ? Jede Drecksarbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zumutbar. Werden Sie erst mal 10 Jahre älter, dann reden wir noch einmal drüber Jungspund. Vielleicht sind sie dann auch in der Situation als Schwerbehinderter ihre gesparten Kröten vor den Bundeshäschern verstecken zu müssen ? GDB90
Michlam 23.11.2011 | 04:13
Mein Gott wenn ich diese Antworten auf die Eingangsfrage von SEPPEL lese muss ich mit dem Kopf schütteln denn es war eine normale Frage und hier sind scheinbar antwortende Menschen, die sehr unzufrieden sind und kopflos antworten. Viele Menschen, die dies lesen und vielleicht auch eine Frage hätten werden wenn sie dies gelesen haben sicherlich keine Frage mehr stellen. HALLO SEPPEL stellen Sie beim Versorgungsamt einen Erhöhungsantrag der Schwerbehinderung denn bei 50 % könnten Sie abschlagsfrei ab 63 Jahren die Rente beantragen.
DarkKnight RVam 23.11.2011 | 07:16
Danke Michl, da haben Sie zu 100 % Recht. Verstehe auch nicht, warum die Admins den ganzen Mist nicht einfach löschen und nur die ernstgemeinten Antworten auf die Eingangsfrage stehen lassen!
ahaam 23.11.2011 | 08:39
ganz einfach: das Forum würde dann viel zu übersichtlich und hilfreich ;-) ...und: ein bisschen lustig ist es so ja manchmal schon auch - wenn's nicht übertrieben wird! Hier bitte eine virtuelle Gedenksekunde für 'Schiko'!
Pseudo-Schikoam 23.11.2011 | 09:34
genau, den gab´s wirklich mal. requiescat in pacem :8
VMannam 23.11.2011 | 09:55
Bitte das Gedenken nicht an Maria vergessen. Der Herr sei ihrer Geldanlagen in Fonds gnädig ! VMann
Hansiam 23.11.2011 | 16:22
Ich bin auch 60% Schwerbehindert hatte auch meine Erwerbsunfähigskeit rente ein gerecht. Ich habe eine Ablehnung bekommen ich könnte ja noch 6 Std. arbeiten . Ich glaube nicht das es noch geht da ich hoch gradig Diabetis habe und spritzen mus, habe ich jetzt ein Gerichtsurteil gefunden. Wenn man Spritzen mus das man dann zu den % noch 50% dau bekommt. Lest selber:http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4194/lsg-rheinland-pfalz-s… http://www.kostenlose-urteile.de/LSG-Rheinland-Pfalz_L-4-SB-1821…
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