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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung

von canarius20.12.2015 | 11:36
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3 Antworten

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Hallo, Seit 2008 bekomme ich EU Rente.Gleichzeitig pflege ich meine Frau seit 2002 in der Pflegestufe 2 und seit 2010 in der Pflegestufe 3. In wie weit wirkt sich die Pflege in meiner Altersrente aus ? Auf meine Altersrente muss ich noch 12 Jahre warten. Ich überlege das wenn es sich nicht lohnt die Pflege an meinen Sohn zu übergeben. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo canarius,

dem Beitrag von Forumsteilnehmer Schade kann ich mich voll anschließen. Bitte lassen Sie sich in einer Beratungsstelle den Zusammenhang zwischen Zurechnungszeit (die Zeit, die Ihnen in Ihrer jetzigen Rente fiktiv angerechnet wurde, um Sie so zu stellen, als hätten Sie noch weiter gearbeitet) und daneben erwirtschafteten Beiträgen erklären und anhand Ihrer individuellen Daten ungefähr abschätzen. Die eigentliche Entscheidung kann Ihnen aber letztlich niemand abnehmen.

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2 Antworten

Klaus Mülleram 20.12.2015 | 12:06
Hallo canarius, mir scheint Ihre Pflegetätigkeit eine ziemlich heikle Angelegenheit zu sein, im Bezug auf das Rentenrecht. Vollerwerbsgemindert ist man, wenn man nur noch unter drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Haushalts- und Pflegetätigkeiten über 3 Stunden können dem Fortbestand Ihrer Vollerwerbsrente endgegenstehen. Da wäre ich gegenüber allen Behörden ganz vorsichtig.
Schadeam 20.12.2015 | 12:43
Solange parallel zu den Pflegezeiten die bisherige Zurechnungszeit liegt, würde sich nur dann eine höhere Altersrente ergeben, wenn der Wert der Pflegebeiträge höher ist als der Wert der angerechneten Zurechnungszeit. Das kann Ihnen jeder Berater beim Besuch der Beratungsstelle (hoffentlich) pi mal Daumen sagen, wenn Sie den Bewilligungsbescheid der EM Rente mitnehmen. Angesichts dessen, dass Sie erst in 12 Jahren in Altersrente gehen ist jede weitere Prognose sehr gewagt, weil keiner die Rentengesetze des Jahres 2027 kennt. Ob es sich also "lohnt" oder für den Sohn "mehr lohnt" müssen Sie selbst entscheiden.
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