Es ist korrekt, dass die Krankenkasse das Krankengeld Anfang Mai eingestellt hat. Nach den gesetzlichen Regelungen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld sogar schon mit Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung, also am 01.08.2014. Praktisch konnte die Krankenkasse die Krankengeldzahlung natürlich erst "verspätet" enden lassen, als sie von Ihrer Rentenbewilligung erfahren hat. Sie lässt sich daher das ab Rentenbeginn gezahlte Krankengeld aus der einbehaltenen Rentennachzahlung erstatten. Wie die vorherige Antwort zutreffend ausgeführt hat, werden Sie daher von der einbehaltenen Rentennachzahlung nur den Teil ausgezahlt bekommen, der auf den Zeitraum nach Ende des Krankengeldes entfällt (Anfang Mai bis Ende Juni).
Wenn die Krankenkasse den Erstattungsanspruch berechnet und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat, kann dieser die einbehaltene Rente an Sie und die Krankenkasse auszahlen.