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Experten-Antwort

Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Alexandra400011.06.2015 | 13:02
4799 Ansichten
2 Antworten

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Schönen guten Tag, am 07.05.2015 erhielt meine Frau ein Schreiben von der Deutschen Rentenversicherung. Auf ihren Antrag vom 18.08.2014 erhalten Sie von uns eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die Rente beginnt am 01.08.2014. Meine Frau war lt. § 51 Ende 2014 in einer Reha. Für die Zeit vom 01.08.2014 bis zum 30.06.2015 erfolgt eine Nachzahlung. Die Erwerbsminderungsrente ist deutlich geringer wie das Krankengeld. Für die Zeit vom 01.08.2014 - 30.06.2015 erhält sie eine Nachzahlung. Wann erhält sie diese Nachzahlung ? Zuletzt erhielt meine Frau Anfang Mai Krankengeld. Am 02.06.2015 war Sie zuletzt beim Hausarzt. Ist es korrekt, das in diesem Fall, kein Krankengeld mehr ausgezahlt wird. Vielen Dank für die Antworten !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist korrekt, dass die Krankenkasse das Krankengeld Anfang Mai eingestellt hat. Nach den gesetzlichen Regelungen endet Ihr Anspruch auf Krankengeld sogar schon mit Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung, also am 01.08.2014. Praktisch konnte die Krankenkasse die Krankengeldzahlung natürlich erst "verspätet" enden lassen, als sie von Ihrer Rentenbewilligung erfahren hat. Sie lässt sich daher das ab Rentenbeginn gezahlte Krankengeld aus der einbehaltenen Rentennachzahlung erstatten. Wie die vorherige Antwort zutreffend ausgeführt hat, werden Sie daher von der einbehaltenen Rentennachzahlung nur den Teil ausgezahlt bekommen, der auf den Zeitraum nach Ende des Krankengeldes entfällt (Anfang Mai bis Ende Juni).

Wenn die Krankenkasse den Erstattungsanspruch berechnet und dem Rentenversicherungsträger mitgeteilt hat, kann dieser die einbehaltene Rente an Sie und die Krankenkasse auszahlen.

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1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 11.06.2015 | 13:26
Die Nachzahlung wurde vorerst einbehalten, da zeitgleich Anspruch auf Krankengeld bestand, der nachträglich entfällt. Da Sie gesagt haben, dass die Rente niedriger ist, brauchen Sie von der Nachzahlung an sich nichts erwarten. Wenn sie tatsächlich seit Anfang Mai kein Krankengeld mehr bekam, wird der Teil der Nachzahlung, der auf diesen Zeitraum fällt, wohl an Ihre Frau ausgezahlt. Für den zeitgleichen Bezug von Rente und KG werden diese untereinander verrechnet, sodass die Rente quasi an die Krankenkasse gezahlt wird. - Von dort wurde Ihre Frau ja schon ausbezahlt. Krankengeld wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt von der Krankenkasse eingestellt.
Deutsche Rentenversicherung
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