Hallo Christina,
prinzipiell können Sie Ihre deutsche Rente auch bei Umzug ins Ausland weiter beziehen. Insbesondere bei Erwerbsminderungsrenten gilt es jedoch, Besonderheiten zu beachten:
Ihr Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder wegen Erwerbsunfähigkeit kann nämlich in Abhängigkeit von der Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt (beispielsweise das Angebot an Teilzeitstellen) entstanden sein. Verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt aus Deutschland oder den Mitgliedstaaten ins sonstige Ausland, steht Ihnen in einem solchen Fall nur noch die niedrigere Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder wegen Berufsunfähigkeit zu.
Um ganz sicherzugehen, dass sich Ihre Rente nicht mindert, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erkundigen, wenn Sie planen, auszuwandern. Auch mit Ihrer Krankenkasse sollten Sie Kontakt aufnehmen, um zu klären, wie Sie weiter krankenversichert sind.