Nur Riesterrenten wären frei. Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass es keine Riesterrente ist. Dann muss bis auf einen kleinen Betrag (2.600,- EUR) zuerst die LV herhalten; danach käme die Grundsicherung zum Zuge.
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Nur Riesterrenten wären frei. Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass es keine Riesterrente ist. Dann muss bis auf einen kleinen Betrag (2.600,- EUR) zuerst die LV herhalten; danach käme die Grundsicherung zum Zuge.
Sorry, lediglich die Beiträge zu einer Riesterrente sind frei. Der Bezug einer solchen nicht!
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