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Rente/LV

von Lisa25.08.2009 | 12:21
1015 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Vater bekommt nächstes Jahr seine Rente, leider ist sie nicht so hoch, deshalb müsste er Grundsicherung beantragen. In 3 Jahre bekommt er seine LV ausbezahlt, wenn er diese nicht vorher kündigt. Meine Frage ist: wenn er Grundsicherung bezieht, wird er dann gezwungen die Lebensversicherung zu kündigen und davon zu Leben? oder gibt es da auch einen Freibetrag wie bei Harzt4 250Euro pro Lebenjahr?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nur Riesterrenten wären frei. Ich gehe in diesem Fall davon aus, dass es keine Riesterrente ist. Dann muss bis auf einen kleinen Betrag (2.600,- EUR) zuerst die LV herhalten; danach käme die Grundsicherung zum Zuge.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Sorry, lediglich die Beiträge zu einer Riesterrente sind frei. Der Bezug einer solchen nicht!

4 Antworten

F U Nam 25.08.2009 | 12:36
Hallo, hierüber entscheidet ausschließlich das zuständige Grundsicherungsamt. Erst mal sich dort umfassend beraten lassen und dann einen Antrag stellen.
Amadéam 25.08.2009 | 17:28
Hallo Experte, wovon ist Riester frei? Bei Bezug einer möglichen Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII ist die Riester-Rente eben NICHT frei!!! Sie wird auf den GruSi-Anspruch in voller Höhe angerechnet. Riester für Kleist-Rentner ist kein lohnendes Geschäft - jedenfalls nicht für den Sparer.
Amadéam 25.08.2009 | 17:32
Die Vermögensfreigrenzen bei der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII sind erheblich niedriger als beim Arbeitslosengeld II. Liegt der Rückkaufwert der KLV über rund 2.600 € wird es nix mit Grundsicherung. Verschweigen hilft auch nicht weiter - es besteht Totalkontrolle. Lassen Sie aber zu gegebener Zeit einen Anspruch auf Wohngeld prüfen - auch da bitte kein Vermögen verschweigen!
Schiko.am 25.08.2009 | 22:57
Das Thema Riesterrente stand ja bei Ihren Darlegungen nicht zur Debatte, wäre dies so, ist dies als Einkommen zu werten. Dies haben sogar Journalisten drei Jahre nach Gesetzesbeginn festgestellt. Es geht vielmehr um eine Lebensversicherung, nach dem ja nur 2.600 Vermögen bei Grundsicherung zulässig sind scheidet von vorne- herein die Grundsicherung aus. Im Antrag für die Grundsicherung wird schon nach dem Rückkaufswert einer Lebensversicherung gefragt, Natürlich muss die Grundsicherung nicht beantragt werden, vielmehr kann die Antragstellung erfolgen. Ich meine auch- wie FUN schreibt- stimmt nicht, dies ist Gesetz und gilt für alle gleich. Das örtliche Gundsicherungsamt- inzwischen wieder integriert bei den Sozialämtern - es entscheiden einzelne Städte,hier ist der Mietspiegel Mas- stab, für die Miete . Es gibt also keinen bestimmten Betrag der vorgibt ab welchen Betrag Grundsicherung gewährt wird. Weder der Beitrag Wieso, noch der Hinweis der Experten, 27,20 x 27 ergo 729 Euro gelten als Grenze. Der Experte hat doch nur festgestellt, ab dieser monatlicher Rente werden an die Rentner Anträge zur Grund- sicherung versandt. Mit freundlichen Grüßen.
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