Für Ihre nach bisherigem Recht berechnete Renten ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen.
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Für Ihre nach bisherigem Recht berechnete Renten ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen.
weil bestandsrentner ja auch vorteile daraus haben, z.b. bei dem anteil der zu versteuernden rente etc.Kurz und knapp. Für Bestandsrenter wie Sie, ändert sich bei der Bewertung der Erwerbsminderungsrente nichts.warum?
Warum nicht? Der Gesetzgeber hat das so festgelegt. Punkt!Kurz und knapp. Für Bestandsrenter wie Sie, ändert sich bei der Bewertung der Erwerbsminderungsrente nichts.warum?
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