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Rentenabschläge

von Gisa18.09.2007 | 21:46
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Ich bin Jahrgang 1949, berufstätig seit 1964 mit einer Pause von 13 Jahren, während dieser Unterbrechung habe ich jedoch freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt, habe also keine Lücken. Im Dezember 2006 habe ich mit meinem Arbeitgeber (Kath.Krankenhaus, AVR) Altersteilzeit/Blockmodell vereinbart.Da die Altersteilzeit bei uns nur über ingesamt 3 Jahre gehen und erst mit dem 60. Lebensjahr beginnen darf,werde ich also 2010 meine aktive Arbeit beenden, dann beginnt die Freistellungsphase für 1 1/2 Jahre und 2012 werde ich mit 63 Jahren die Altersrente beantragen. Nun habe ich gelesen, dass man die Rentenabschläge verhindern kann, wenn man 45 Beitragsjahre hat. Habe ich das richtig verstanden, dass bei mir der Rentenabschlag von 7,2 % wegfällt, weil ich im Jahr 2009 45 Beitragsjahre haben werde? Auerdem habe ich gelesen, dass man den Rentenabschlag auch mit einer Einmalzahlung ausgleichen kann. In dem Falle, dass ich einen Abschlag haben werde, würde ich das machen, würde ich den Betrag dann in dem Jahr einzahlen, in dem meine Rente beginnt oder früher? Und wie wird diese Einmalzahlung errechnet? Mit freundlichen Grüßen Gisa

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt, besteht grundsätzlich keine Möglichkeit, eine Altersrente für langjährige Versicherte vor Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch zu nehmen. Wie Sie bereits richtig erkannt haben, würden sich die Abschläge bei Inanspruchnahme der Altersrente für langjährige Versicherte bei Vollendung des 63. Lebensjahres auf 7,20 % belaufen - wobei die Erfüllung der Voraussetzungen der Vertrauensschutzregelungen bereits unterstellt worden ist (es wurde eine Vereinbarung über Altersteilzeitarbeit vor dem 01.01.2007 getroffen; die Anzahl der zurückgelegten Beitragsjahre spielt hierbei überhaupt keine Rolle).

Natürlich besteht auch die Möglichkeit die Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme durch Zahlung von Beiträgen zu auszugleichen. Eine Auskunft über die erforderliche Höhe des Ausgleichs kann mit dem Vordruck V 210 (http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de/nn_12376/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/01__versicherung/V0210.html) beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragt werden.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

Schadeam 18.09.2007 | 22:10
wenn Sie nicht schwerbehindert sind, haben Sie mit 63 auf jeden Fall 7,2% Abschlag. Das mit den 45 Jahren gilt erst für Menschen, die mit 65 in Rente gehen! Und bei den 45 Arbeitsjahren rechnen freiwillige Beiträge nicht mit! Insofern ist zweifelhaft, ob Sie das überhaupt erfüllen - aber das ist ja auch egal, weil es Sie ohnehin nicht betrifft. Natürlich können Sie die Abschläge durch eine einmalige Zahlung ausgleichen, das kann Ihnen die RV auf Antrag ausrechnen. Meine persönliche Meinung ist aber, dass sich das nicht rechnet. Wenn Sie dieses Geld haben, können Sie es auch auf die Bank legen und davon monatlich den Abschlagsbetrag abheben - dann ist nach menschlichem Ermessen an Ihrem Lebensende immer noch Geld auf diesem Konto. Lassen Sie sich ausrechnen und entscheiden dann!
www.genuggespart.deam 18.09.2007 | 22:51
www.genuggespart.de
Gisaam 19.09.2007 | 00:52
Danke für Ihre Antwort! Was ich nicht verstehe: wem nützt dann die Regelung mit den 45 Beitragsjahren, wer mit 65 in Rente geht hat doch sowieso keinen Abschlag mehr?
Schadeam 19.09.2007 | 06:33
das ist erst für die Jahrgänge interessant, die nicht mehr mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen können - bei Jahrgang 1964 ist es schon ein Unterschied, ob er 7,2% Abschlag hat oder wegen der 45 Jahre keine Abschläge! Für alle die, die nach heutiger Rechtslage mit 65 keinen Abschlag haben, spielen die 45 Jahre keine Rolle (klar, je mehr Jahre , je mehr Rente - Gruß Blüm)
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