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Experten-Antwort

Rentenabschlag ausgleichen

von Abschlagsausgleich21.07.2016 | 16:01
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Als pflichtversicherter Angestellter gibt es doch nur eine Möglichkeit, freiwillig noch zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzubezahlen: Ausgleichszahlung eines möglichen Rentenabschlages, oder? Dies ist im Moment erst ab dem 55. Lebensjahr möglich, soll aber lt. Flexi-Rentengesetz künftig ab dem 50. Lebensjahr möglich sein, richtig? In wievielen (Jahres-)Raten kann ich denn eine mögliche Ausgleichszahlung leisten? Darf ich mir das aussuchen oder ist das vorgeschrieben? Wie würde denn dann diese Ausgleichszahlung auf meinem Rentenkonto verbucht? Werden die Rentenentgeldpunkte zum Zeitpunkt der Einzahlung (oder erst später?) einfach erhöht oder wie läuft dies ab?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bereits nach geltendem Recht besteht frühestens ab dem 55. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Möglichkeit, die Rentenabschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters mittels zusätzlicher Beitragszahlung auszugleichen. Dies wird nur in sehr begrenztem Umfang genutzt, weil ein relativ hoher Betrag einzuzahlen ist. Um eine zeitliche Streckung zu ermöglichen, sollen die bestehende Regelung flexibilisiert werden. Künftig soll die Zahlung von zusätzlichen Beiträgen bereits ab einem Alter von 50 Jahren ermöglicht werden. Weiterhin kann die Zahlung der zusätzlichen Beiträge für den vollständigen oder teilweisen Ausgleich von Abschlägen in einer Summe oder in Teilzahlungen erfolgen und zwar durch den Versicherten selbst oder vom Arbeitgeber für den Versicherten. Sollte eine Altersrente nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, erhöhen die Ausgleichsbeiträge die dann abschlagsfreie Altersrente.

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9 Antworten

****am 21.07.2016 | 17:20
Hallo Abschlagsausgleich, warten sie doch erstmal das Gesetzgebungsverfahren zur Flexirente ab. Hier im Forum sitzen keine Hellseher. Wenn das Gesetz da ist, machen sie einen Beratungstermin in der nächsten A+B Stelle " da werden sie geholfen"
Reutersam 22.07.2016 | 12:10
Zur Ratenzahlung noch folgender Hinweis. Grundsätzlich ist man frei in wieviel Raten und in welcher Höhe man diese zahlt. Die Sachbearbeitung würde sich allerdings freuen, wenn es keine monatlichen Zahlungen sind ;-) . Sollte es tatsächlich ein Flexi-Rentengesetz geben, wären zukünftig bis zu zwei Zahlungen pro Jahr möglich. Es empfliehlt sich in diesem Zusammenhang Informationen von Stellen einzuholen, die sich mit dem Steuerrecht auskennen im Hinblick auf die jährlichen Höchstgrenzen der steuerlichen Absetzbarkeit. Die Entgeltpunkte werden zum Zeitpunkt der Einzahlung bzw. zum Zeitpunkt der Antragsstellung - für die "Besserwessis" hier ;-) als Zuschlag gut geschrieben. D.h. käme es zwischenzeitlich zu einer Rentenzahlung wegen Erwerbsminderung wirken sich die bereits gezahlten Ausgleichsbeträge bereits auf diese Rente aus. Für einen Personenkreis, der sich manchmal in diesem Forum "diskriminiert" fühlt ;-) , kann es sich lohnen, den Betrag bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu zahlen, falls es zu der sutfenweisen Ost-West Rentenangleichung in Form des BMAS Vorschlages kommt. Hier empfiehlt sich dann für interessierte Versicherte mit Ost Entgeltpunkten definitiv eine Beratung in einer fachkundigen Auskunfts-und Beratungsstelle.... wo ihnen der "Rabatt" bei rechtzeitiger Zahlung gegenüber den Versicherten mit West Entgeltpunkten von derzeit noch rund 8% erklärt wird.
Abschlagsausgleicham 22.07.2016 | 12:51
Ganz besonders vielen Dank an Reuters! Sehr interessante Informationen, die man sonst so nirgends so leicht findet, hatte schon alles abgegoogelt! Superschlaue Kommentare a la **** sind völlig überflüssig. Und die "Experten" haben inhaltsgleich eine Passage aus einer Mitteilung auf der "ihre-vorsorge"-Seite übernommen und damit nur die Häfte der Fragen beantwortet. Darum nochmal ganz herzlichen an Reuters, der/die Fragen offenbar als einziger vollständig gelesen hat.
KSCam 22.07.2016 | 13:19
Zum Thema "superschlaue Kommentare" nun aber doch ein Wort. Wo sind wir denn, dass jemand es nicht vertragen kann, wenn man ihm antwortet, dass ein DRV Mitarbeiter zu einem noch nicht mal in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf noch nichts sagen kann? Zum Schutz aller Mitarbeiter der DRV muss man sagen, dass es heute noch keinerlei Beratungsverpflichtung zu Gesetzen in der Zukunft geben kann. So gesehen war der Kommentar von **** absolut nicht überflüssig und es ist kein Wunder dass der Experte lediglich "seine Homepage" zitiert. Mehr geht momentan einfach nicht.
Abschlagsausgleicham 22.07.2016 | 14:14
Danke für den sachdienlichen Kommentar, Herr Oberlehrer KSC!
Abschlagsausgleicham 22.07.2016 | 14:14
Danke für den sachdienlichen Kommentar, Herr Oberlehrer KSC!
Vor der Renteam 22.07.2016 | 21:08
@ Reuters: Da sie das Procedere wohl aus der Praxis genau kennen, hätte ich dazu eine Zusatzfrage: Wie sieht das aus, wenn ich z.Bsp in 2016 den Betrag von umgerechnet 1/10 RP einbringe. Wird dieses "Pünktchen" im Rentenverlauf gesondert dargestellt? Danke im Voraus.
Vor der Renteam 22.07.2016 | 21:08
@ Reuters: Da sie das Procedere wohl aus der Praxis genau kennen, hätte ich dazu eine Zusatzfrage: Wie sieht das aus, wenn ich z. Bsp in 2016 den Betrag von umgerechnet 1/10 RP einbringe. Wird dieses "Pünktchen" im Rentenverlauf gesondert dargestellt? Danke im Voraus.
Vor der Renteam 22.07.2016 | 21:09
@ Reuters: Da sie das Procedere wohl aus der Praxis genau kennen, hätte ich dazu eine Zusatzfrage: Wie sieht das aus, wenn ich z. Bsp in 2016 den Betrag von umgerechnet 1/10 RP einbringe. Wird dieses "Pünktchen" im Rentenverlauf gesondert dargestellt? Danke im Voraus.
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