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Experten-Antwort

Rentenanpassung trotz Gewalt in de Familie

von Jena Löffler05.05.2016 | 18:50
2263 Ansichten
20 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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HALLO! Ich melde mich mal hier, da ich sonst keinen Ausweg mehr sehe. Hiermit erhoffe ich eine Auskunft, da ich mich im Regen stehen gelassen fühle. Ich bin momentan in der Scheidungsphase. Es werden entsprechend Auskünfte von der DRV geforert. Da ich ganze Zeit berufstätig war, muss ich wohl meine hart verdiente Rentenpunkte mit ihm teilen. Während mein Nochehemann seit 1999 für 6 Jahre erwerbsfähig war, dann nach der Transplantation wieder für erwerbsfähig erklärt wurde und eine Umschulung machen musste!!!, wo er dazu keine Lust hatte. Nach der Umschulung war er wieder arbeitslos weitere 4 Jahre, trotz vielen Angeboten von der ARGE. Also während der Zeit war ich alleinige Verdienerin (nicht einvernehmlich) mit 2 jobs mit Beschäftigung, weit über 100% Arbeitsumfang. Ich wollte nun mal einen vewissen Lebensstandard bewahren. Meine Aufforderungen, eine Arbeitstātigkeit aufzunehmen hat er resigniert. Ende 2014 habe ich mich von ihm getrennt. Ab Januar 2015 verdient er sein eigenes Geld. Während der Ehe gab es seinerseits mir gegenűber Gewaltubergriffe und Kőrperverlung, wofür er auch gerichtlich bestraft wurde. Meine Frage: hat er trotzdem Anrechte auf meine Rentenversicherung??? Grob genommen, der hat Anrecht für die Jahre seit 1999 bis ??? Bis zur Trennung? Scheidung? Hoffnungsvoll Leny

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehegatten geteilt. Ob auch in Ihrem Fall so verfahren wird, muss das Familiengericht entscheiden. Sollte dieses im Einzelfall abweichend entscheiden, wird die Deutsche Rentenversicherung dieses Urteil entsprechend umsetzen.

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19 Antworten

W*lfgangam 05.05.2016 | 20:13
Zitat von Jena Löffler anzeigen
Hallo Jena Löffler, bis zum Monat der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht. Ob aufgrund der 'speziellen' Situationen in der Ehezeit beim Versorgungsausgleich Besonderheiten zu berücksichtigen sind - da mag es Einiges geben - , klären Sie bitte über Ihren Anwalt. Die Rentenversicherung setzt lediglich den Beschluss zum Versorgungsausgleich um und kann keine weitere Hilfestellung in Familienangelegenheiten beisteuern. Gruß w.
Schadeam 05.05.2016 | 20:10
Mit Ihrer Frage sind Sie im Rentenforum falsch. Denn über einen Versorgungsausgleich entscheidet nicht die DRV sondern der Richter am Familiengericht. Was der entscheidet, setzt die DRV um, nicht mehr und nicht weniger. Ob das Gericht Ihre Argumente in irgendeiner Form in seine Entscheidung einfließen lässt, kann kein DRV Mitarbeiter und auch der diensthabende Experte nicht beurteilen und vorhersehen. PS: die Ehezeit endet dann, wenn dem Antragsgegner die Scheidung mitgeteilt wird. Und bis dahin wird ausgeglichen.
Manfred Grumann am 05.05.2016 | 20:15
Diese Fragen wird ihnen mit hinreichender Sicherheit nur ein guter Anwalt beantworten können. Vielleicht können ihnen auch Forumteilnehmer mit entsprechender Erfahrung hier schon gute Hinweise geben. Die Ausführungen zeigen, daß Beziehungen von außen einen enormen Druck ausgesetzt sind, der im Endeffekt am Partner ausgelassen wird oder werden muß. Der zunehmende Zustrom an Asylanten und anderem Gesoxe wird diesen Druck auf Beziehungen noch verstärken. Ich rate deshalb nicht unbedingt zu einem Trauschein, sondern zu einem Zusammenleben ohne rechtliche Bindung, was ggf. eine rasche Trennung eher ermöglicht.
Manfred Grumann am 05.05.2016 | 20:16
Diese Fragen wird ihnen mit hinreichender Sicherheit nur ein guter Anwalt beantworten können. Vielleicht können ihnen auch Forumteilnehmer mit entsprechender Erfahrung hier schon gute Hinweise geben. Die Ausführungen zeigen, daß Beziehungen von außen einen enormen Druck ausgesetzt sind, der im Endeffekt am Partner ausgelassen wird oder werden muß. Der zunehmende Zustrom an Asylanten und anderem Gesoxe wird diesen Druck auf Beziehungen noch verstärken. Ich rate deshalb nicht unbedingt zu einem Trauschein, sondern zu einem Zusammenleben ohne rechtliche Bindung, was ggf. eine rasche Trennung eher ermöglicht.
Manfred Grumann am 05.05.2016 | 20:16
Diese Fragen wird ihnen mit hinreichender Sicherheit nur ein guter Anwalt beantworten können. Vielleicht können ihnen auch Forumteilnehmer mit entsprechender Erfahrung hier schon gute Hinweise geben. Die Ausführungen zeigen, daß Beziehungen von außen einen enormen Druck ausgesetzt sind, der im Endeffekt am Partner ausgelassen wird oder werden muß. Der zunehmende Zustrom an Asylanten und anderem Gesoxe wird diesen Druck auf Beziehungen noch verstärken. Ich rate deshalb nicht unbedingt zu einem Trauschein, sondern zu einem Zusammenleben ohne rechtliche Bindung, was ggf. eine rasche Trennung eher ermöglicht.
Nahlaam 05.05.2016 | 20:23
Es gibt auch die Möglichkeit, freiwillig auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, ob es möglich ist, den Versorgungsausgleich quasi zu "versagen" wegen der häuslichen Gewalt, wird Ihnen aber nur ein Anwalt sagen können.
W*lfgangam 05.05.2016 | 20:40
Zitat von Manfred Grumann anzeigen
Aha ...sehr hilfreich - mehr muss man zu dieser gesockigen Aussage wohl nicht sagen. Ist Ihre Geduld - ich weiß, Asylanten und Gesoxe lauern, da ist dtsch. Eile geboten - unter 3 sec. Reaktionszeit, dass Sie das 3x wiederholen müssen, oder tattert der Brain etwa schon? ...ein syrischer Pfleger mit dtsch. Pass hilft Ihnen sicher über die letzten Lebenstage ;-) Gruß w.
Nahlaam 05.05.2016 | 20:49
Zitat von W*lfgang anzeigen
Der zunehmende Zustrom an Asylanten und anderem Gesoxe wird diesen Druck auf Beziehungen noch verstärken.
Aha ...sehr hilfreich - mehr muss man zu dieser gesockigen Aussage wohl nicht sagen. Ist Ihre Geduld - ich weiß, Asylanten und Gesoxe lauern, da ist dtsch. Eile geboten - unter 3 sec. Reaktionszeit, dass Sie das 3x wiederholen müssen, oder tattert der Brain etwa schon? ...ein syrischer Pfleger mit dtsch. Pass hilft Ihnen sicher über die letzten Lebenstage ;-) Gruß w.
Sehr schön. Besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können. ;-)
W*lfgangam 05.05.2016 | 22:08
Löblich für diese Nachtarbeit ...allerdings sind die letzten 3 Seiten im Forum mit noch vielen unreflektierten Anfragen via Experten/in-Kommentaren nicht erledigt - da gibt's noch viel zu tun ...wenn man die User/Fragenden wirklich ernst nimmt - also, Bollerwagen am Ende des 'Vatertags' noch ein wenig ohne Zugriff weiterschieben ;-) Gruß w.
Jena Löffleram 05.05.2016 | 22:13
Dankeschön für die Meldungen und Infos! Also das Fazit ist, die Lage ist nicht ganz aussichtslos, das muss entsprechend professionell vor Familiengericht vorgetragen und belegt werden. Die komplette Macht der Entscheidung liegt letztendlich beim Familiengericht. Mal schauen, ob die Gerechtigkeit oder was anderes siegt. (
Nahlaam 05.05.2016 | 23:14
Vor dem Familiengericht gilt Anwaltspflicht, d.h. mindestens einer der Parteien muss anwaltlich vertreten sein - ist man sich einig, reicht da ein Anwalt. Dieser Fall wird aber für Sie nicht in Frage kommen. Sind Sie mit Ihrem derzeitigen Anwalt nicht zufrieden, so können Sie den Anwalt wechseln, wieso sollte dieser Wechsel mit hohen Kosten verbunden sein? Ihr Anwalt hat da nur Anspruch auf Zahlungen für seine bisher geleistete Arbeit. Und je nach Einkommenslage, könnte evtl. ja auch Prozesskostenhilfe beantragt werden.
KSCam 05.05.2016 | 22:27
Lieber W*lfgang, wahrscheinlich liegen die letzten unbearbeiteten Antworten vor dem letzten "Schichtwechsel" innerhalb ders Expertendienstes. Und der momentan eingeteilte Kollege hat trotz Feiertag seinen Job erledigt, hat aber wohl wenig Motivation am Feiertag Antworten zu geben, die sein "Vorgänger" noch nicht erledigt hat. Gute Nacht
Jena am 05.05.2016 | 22:27
Noch eine frische Frage: Muss mich unbedingt ein Anwalt vertreten oder geht's auch ohne? Kann ich mich direkt ans Familiengerechte wenden. Ich habe zwar Anwalt, aber fühle mich nicht ganz sicher bei ihm. Ein Anwaltswechsel ist mit hohen Kosten verbunden.
Manfred Grumann am 06.05.2016 | 09:42
Zitat von Nahla anzeigen
Aha ...sehr hilfreich - mehr muss man zu dieser gesockigen Aussage wohl nicht sagen. Ist Ihre Geduld - ich weiß, Asylanten und Gesoxe lauern, da ist dtsch. Eile geboten - unter 3 sec. Reaktionszeit, dass Sie das 3x wiederholen müssen, oder tattert der Brain etwa schon? ...ein syrischer Pfleger mit dtsch. Pass hilft Ihnen sicher über die letzten Lebenstage ;-) Gruß w.
Sehr schön. Besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können. ;-)
Wie verbohrt muß man sein, wenn man grundlegende psychologische Zusammenhänge leugnen muß? War das nicht auch 1933 bis 1945 so ?
Manfred Grumann am 06.05.2016 | 09:42
Zitat von Nahla anzeigen
Aha ...sehr hilfreich - mehr muss man zu dieser gesockigen Aussage wohl nicht sagen. Ist Ihre Geduld - ich weiß, Asylanten und Gesoxe lauern, da ist dtsch. Eile geboten - unter 3 sec. Reaktionszeit, dass Sie das 3x wiederholen müssen, oder tattert der Brain etwa schon? ...ein syrischer Pfleger mit dtsch. Pass hilft Ihnen sicher über die letzten Lebenstage ;-) Gruß w.
Sehr schön. Besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können. ;-)
Wie verbohrt muß man sein, wenn man grundlegende psychologische Zusammenhänge leugnen muß? War das nicht auch 1933 bis 1945 so ?
Sturkoppam 06.05.2016 | 08:12
Hallo Jena, stellen sie ihre Frage doch mal im ISUV-Forum ( http://forum.isuv-online.de/ ) oder im Treffpunkt Eltern Forum (http://www.treffpunkteltern.de/foren/ ) , da gibt es sehr kompetente Forianer die vielleicht mehr dazu schreiben können. M.f.G. Sturkopp
asdfgham 06.05.2016 | 12:41
Zitat von Jena Löffler anzeigen
Wenn Ihr Einkommen höher sein sollte, sollte es für Ihren Ex zumindest schwer sein, Unterhaltsansprüche Ihnen ggü. durchzusetzen. § 1579 Nr. 3 BGB http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1579.html Ansonsten, was den Ausgleich von Altersansprüchen betrifft, sollte Ihr Anwalt mit § 27 VersAusglG entsprechend argumentieren. http://www.gesetze-im-internet.de/versausglg/__27.html Entscheiden tut letztlich das Familiengericht.
Jena am 06.05.2016 | 18:47
Ich möchte mich für alle Rückmeldungen herzlich bedanken!!!! Ich fühle mich jetzt durch die Informationen gestärkt und werde mein Glück versuchen. Jena
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