Hallo Özgür,
Ihre Mutter hat Anspruch auf Witwenrente, wenn ihr verstorbener Ehemann die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat oder bis zum Tod deutsche Rente erhalten hat. Dass Ihre Mutter selbst nicht in Deutschland ist/war, ist unerheblich. Auch zur Antragstellung muss sie nicht nach Deutschland reisen. Nach dem deutsch-türkischen Abkommen über Soziale Sicherheit kann Ihre Mutter bei der Zweigstelle des türkischen Versicherungsträgers in ihrem Wohnort in der Türkei die deutsche Witwenrente beantragen. Diese leitet die Unterlagen dann an die zuständige Verbindungsstelle in Deutschland weiter.
Weitere Informationen können Sie auch folgender Broschüre entnehmen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=24