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Experten-Antwort

Rentenanspruch

von Özgür12.02.2019 | 19:55
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, meine Mutter hat in 2017 einen türkischen Staatsbürger aus Deutschland geheiratet, allerdings ist dieser vor kurzem im Alter von 80 jahrengestorben. Deutschland hat meine Mutter nach der Hochzeit nicht besucht, se lebt seit der Geburt in der Türkei. Was müsste sie jetz tun, hat sie Anspruch auf Witwenrente wenn ja wie muss man diese beantragen grad wenn sie in der Türkei ist?

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Özgür,

Ihre Mutter hat Anspruch auf Witwenrente, wenn ihr verstorbener Ehemann die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt hat oder bis zum Tod deutsche Rente erhalten hat. Dass Ihre Mutter selbst nicht in Deutschland ist/war, ist unerheblich. Auch zur Antragstellung muss sie nicht nach Deutschland reisen. Nach dem deutsch-türkischen Abkommen über Soziale Sicherheit kann Ihre Mutter bei der Zweigstelle des türkischen Versicherungsträgers in ihrem Wohnort in der Türkei die deutsche Witwenrente beantragen. Diese leitet die Unterlagen dann an die zuständige Verbindungsstelle in Deutschland weiter.

Weitere Informationen können Sie auch folgender Broschüre entnehmen:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=24

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die DRV Nordbayern unter info@drv-nordbayern.de. Geben Sie dabei die Personalien des Versicherten vollständig an. Die DRV Nordbayern als eine der Verbindungsstellen nach dem deutsch-türkischen Abkommen wird die richtige Versicherungsnummer zuordnen und Ihnen mitteilen, wie weiter zu verfahren ist.

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8 Antworten

Nils Holgersonam 13.02.2019 | 06:30
hier können Sie alles nach lesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… oder auch: https://www.vdk.de/deutschland/pages/rente/74732/witwenrente_wie… Bedenken Sie aber, dass die Ehe länger als ein Jahr bestanden haben muss um einen Anspruch auf Witwenrente zu haben. https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/soziales/keine-witwenren…
Özgüram 13.02.2019 | 15:56
Auch die Kontoauszüge finden wir nicht
Galgenhumoram 13.02.2019 | 15:52
Schauen Sie sich die Kontoauszüge des Verstorbenen an: bei den Geldeingängen der Rente sollte eigentlich eine lange Nummer vermerkt sein, die ersten 3 Ziffern bilden die Postabrechnungsnummer ab, dann folgt die Versicherungsnummer....Vor dem Buchstaben versteckt sich dann in der Regel das Geburtsdatum des Verstorbenen...mit dieser Nummer sollte man Ihnen weiterhelfen können
Özgüram 13.02.2019 | 15:44
Habs es in der Türkei angesprochen, leider finden wir nirgends die Rentenversicherungsnummer die sagen in der Türkei ohne diese würden sie nichts tun können. Gibt es einen Weg diese herauszufinden oder gar einen anderen Weg?
Hellseheram 13.02.2019 | 16:20
Dann frag doch mal bei der Bank nach wo das Geld eingegangen ist. Ansonsten mal alle Plastiktüten durchsuchen, oder wo hebt ihr eure Sachen auf?
Özgüram 13.02.2019 | 17:00
Warum nordbayern und nicht Badenwürtenberg?
Juppam 13.02.2019 | 16:52
Bevor man gleich die Neidmütze aufsetzt sollte man erst einmal richtig lesen: Es geht alles nach dem Gesetz, also keine Angst das da "ohne Not" weitergegeben wird.
Özgüram 13.02.2019 | 17:39
Klar dafür hat der Ehemann 45 jahre gearbeitet und kräftig in die Rentenkasse eingezahlt und hat keinerlei Lücken bzw. Tage wo Arbeitslosengeld bezogen wurde. Ich muss immer lachen wenn so etwas lese, alle Frauen sind aus meiner Sicht gleichzubehandeln egal wo sie herkommen, an was sie glauben etc. Diskrimiert darf keine Frau auf der Welt! Danke für die Hilfen ich hab bereist telefoniert und bin weitergekommen. Beide Staaten haben ein Abkommen, es gibt keine Doppelrent nur eine Rente! Für die die auf dumme gedanken kommen.
Deutsche Rentenversicherung
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