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Experten-Antwort

Rentenanspruch

von Sylvi03.08.2018 | 10:51
509 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag Allerseits, Ich habe drei Kinder, sie sind 1989, 1993 und 1998 geboren. Habe ich Rentenanspruch, auch wenn ich keine anderen Rentenzeiten habe? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sylvi,

Fortitude one hat Ihre Frage bereits zutreffend beantwortet.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Fortitude one am 03.08.2018 | 11:01
Hallo Sylvi, ja das haben Sie. Sobald man fünf Versicherungsjahre hat, erhält man eine Rente. Sie kommen auf die Zeit: Für das erste Kind erkennt die Versicherung zwei Jahre an, für das zweite und dritte Kind jeweils drei Jahre. Damit bekommen Sie eine (Mütter-)Rente von 240 Euro. Wenn das von der Bundesregierung geplante Leistungsverbesserungs-Gesetz kommt, gibt es für das erste Kind noch mehr. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
senf-dazuam 03.08.2018 | 12:43
Hallo Sylvi! Wenn Sie bislang von der DRV noch keine Rentninformation erhalten haben, dann sind die Kinderzeiten (Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten) vermutlich noch nicht erfasst worden. Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der DRV oder an die entsprechende Stelle in Ihrem Rathaus oder an einen Versichertenältesten ... und bringen Sie die Nachweise (Geburtsurkunden) mit, damit Ihr Rentenkonto ergänzt werden kann.
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