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Experten-Antwort

Rentenanspruch

von Simone Schwarz29.08.2014 | 13:40
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren. Meine Vericherungs # ist : 25 210961 S 514, Geburtstatum 21.09.1961. Ich lebe seit ca. 1992 in den USA. Von1978 bis 1992 war ich in Berlin berufstaetig. Welche Moeglichkeiten habe ich meine Rente im Ausland zu beziehen ? Wieviel steht mir zu ? Kann ich mir eienen Gesamtbetrag auszahlen lassen ? Wie kann ich proaktive sein ? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Gruessen, Simone Schwarz.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Beitragserstattung ist ausgeschlossen, sofern Sie mindestens 60 Kalendermonate Beitragszeiten zurückgelegt haben. Im Übrigen sind deutsche Staatsangehörige generell von einer Beitragserstattung ausgeschlossen, da eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung besteht. Eine Zahlung der deutschen Rente erfolgt ohne Einschränkungen auch in die USA.

Sie sollten - wie schon von W*lfgang erläutert - unter Angabe Ihrer aktuellen Adresse einen Antrag auf Kontenklärung und Rentenauskunft bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Auf die entsprechenden Links und Vordrucke hat er Sie bereits hingewiesen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 29.08.2014 | 14:14
Hallo Simone Schwarz, Ihre Rente wird problemlos auch die USA gezahlt. Damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind und die Rentenversicherung Ihre aktuelle Adresse hat, fordern Sie einfach eine Rentenauskunft aus. Geht auch per E-Mail, Antwort kommt auf dem Postweg: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de/Navigation/5_S… Machen Sie am Besten eine Kontenklärung draus, so werden etwaige fehlenden Zeiten in Ihr Rentenkonto aufgenommen, ggf. auch aktuelle US-Beschäftigungszeiten. Kontenklärung/Vordrucke: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Erforderlich: V100, V410, V800 Weitere Interessante Informationen/Merkblatt: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… Gruß w. PS: Teilen Sie niemals persönliche Daten/Versicherungsnummer in einem frei zugänglichem Forum mit.
angelaam 29.08.2014 | 14:12
Ein Erstattungsrecht für Deutsche gibt es nicht, außer zum Zeitpunkt des Beginns der Regelaltersrentewenn die allgemeine Wartezeit von 60 KM nicht erfüllt ist. Bzgl. des augenblicklichen Rentenanspruchs braucht man sich nur an seinen Rentenversicherungsträger wenden, seine aktuelle Anschrift angeben, und dann wird eine Renteninfo zugesandt.Internet: www. deutsche-rentenversicherung.de ->Kontakt
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