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Experten-Antwort

Rentenansprüche DRV und Versorgungswerk der Kammer

von Oliver05.10.2020 | 16:17
1741 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Regelaltersansprüche bei der DRV durch jahrelange Einzahlung von Pflichtbeiträge (Angestellter). Durch einen Berufswechsel war ich nach der sozialversicherungspflichtigen Anstellung vorübergehend als Freiberufler einige Jahre bei der DRV freiwillig versichert. Anschließend wechselte ich zum berufsständischen Versorgungswerk. Somit zahle ich aktuell in das Versorgungswerk meiner berufsständischen Kammer ein. Somit habe ich, wenn ich ins Rentenalter komme, Ansprüche bei der DRV und beim Versorgungswerk meiner Kammer. Meine Frage ist nun, ob die beiden Ansprüche gegeneinander angerechnet werden oder bekommt man von beiden die erworbenen Rentenansprüche in voller Höhe ausgezahlt? mfG

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2020 | 10:04

Hallo, Oliver,

eine Anrechnung der Anwartschaften aus dem Versorgungswerk auf die Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfolgt nicht. Sie bekommen die erworbenen Rentenansprüche bei der gesetzlichen Rentenversicherung in der zustehenden Höhe zum jeweiligen Rentenbeginn nach den gesetzlichen Bestimmungen nach SGB VI ausgezahlt. Vielen Dank für die Beiträge der anderen beiden User.

2 Antworten

KSCam 05.10.2020 | 16:51
Die Ansprüche der DRV werden nicht gekürzt. Ob das Versorgungswerk was kürzt fragen Sie bitte dort.
W°lfgangam 05.10.2020 | 18:47
Ergänzend: habe ich den vergangenen Jahrzehnten nicht 'gehört', dass ein Versorgungswerk die gesetzliche Rente auf deren Rente anrechnet. Ist ja keine 'Beamtenversorgung', wo nach/bis zum Erreichen des Höchstversorgungssatzes voll/anteilig im Rahmen der zustehenden Bedürftigkeit (Alimentationsprinzip) gnadenlos andere erworbenen Renten-/Betriebsrentenansprüche gekappt werden ...das Aufjaulen/Trollbeiträge wird folgen ;-)) Gruß w.
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