Hallo Horst,
wir schließen uns den Aussagen von ROSANNA und KSC an. Die Feststellung von DSF, dass bei einem Geburtstag 03.06.1947 und einem Rentenbeginn 01.10.2008 bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung nur eine Rentenminderung von 6,3 % zu berücksichtigen ist, ist ebenfalls zutreffend.
Ein Vertrauensschutz besteht in Ihrem Fall nicht, da die Schwerbehinderung erst nach dem 16.11.2000 festgestellt wurde. Hätte ein Vertrauensschutz vorgelegen, so hätten Sie ohne Rentenminderung in die Altersrente gehen können.