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Rentenantrag

von Horst22.04.2008 | 17:34
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Hallo Ich bin zur zeit in Altersteilzeit in der passiven Phase noch bis zum 30.09.2008 Zum 1 Oktober 2008 möchte ich in Rente gehen. Meine Schwerbehinderung beträgt 50% soll ich den Antrag auf Rente als Schwerbebinderter oder als Altersteilzeitler stellen und ab wann soll ich den Rentenantrag stellen um rechzeitig meine Rente zu erhalten. Danke Gruss Horst

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Horst,

wir schließen uns den Aussagen von ROSANNA und KSC an. Die Feststellung von DSF, dass bei einem Geburtstag 03.06.1947 und einem Rentenbeginn 01.10.2008 bei einer Altersrente wegen Schwerbehinderung nur eine Rentenminderung von 6,3 % zu berücksichtigen ist, ist ebenfalls zutreffend.

Ein Vertrauensschutz besteht in Ihrem Fall nicht, da die Schwerbehinderung erst nach dem 16.11.2000 festgestellt wurde. Hätte ein Vertrauensschutz vorgelegen, so hätten Sie ohne Rentenminderung in die Altersrente gehen können.

5 Antworten

^Horstam 22.04.2008 | 18:35
Danke für die schnelle Antwort Mein Geburtsdatum ist 03.06.1947. Mein Rentenkonto ist Lückenlos seit 01.04.1961 mit Beiträgen belegt. Meine Schwerbehinderung 50% wurde im März 2003 festgestellt. Altersteilzeit wurde im Juni 2004 beantragt u im Oktober 2004 begonnen. Meine Ausgangsfrage ist soll ich meine Rente als Schwerbehinderten Rente oder als Rente nach Altersteilzeit beantragen. Was ist günstiger oder ist das Egal. Was macht die wenigste Arbeit bei der Antragstellung Danke Gruss Horst
Rosannaam 22.04.2008 | 17:55
Hallo Horst, vorausgesetzt, Sie erfüllen auch für die AR für schwerbehinderte Menschen (Wartezeit von mind. 35 Versicherungsjahren), ist diese auf jeden Fall günstiger. Da Sie Ihr Geburtsdatum (Monat/Jahr) nicht angegeben haben, folgende Vergleiche: AR wegen Altersteilzeit: ab Jahrgang 1947 frühestens möglich > Anhebung von 61 auf 62 Jahre mit Abschlag ab Jahrgang 1948 > Anhebung von 62 auf 63 Jahre mit Abschlag Je nachdem, ob Sie Vertrauensschutz genießen (vor dem 01.01.52 geboren, am 01.01.2004 arbeitslos oder Ihr Arbeitsverhältnis durch eine vor dem 01.01.2004 erfolgte Kündigung oder Vereinbarung nach dem 31.12.2003 beendet wurde oder .... Sie vor dem 01.01.2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben, können Sie auch weiterhin mit 60 diese AR beanspruchen, allerdings mit Abschlägen von bis zu 18 %! AR für schwerbehinderte Menschen: bereits ab vollendetem 60. Lebensjahr mit Abschlag von 10,8 % möglich! Waren Sie bereits am 16.11.2000 mind. 50 % schwerbehindert und sind vor dem 17.11.1950 geboren, haben Sie Vertrauensschutz und mit 60 Anspruch auf die UNGEMINDERTE Altersrente. Wenn nicht, beim 60. LJ. 10,8 % Abschlag (pro Jahr späterer Renteneintritt 3,6 % weniger Abschlag), mit 63 abschlagsfrei). Unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Rentenbeginnrechner können Sie den jeweiligen Rentenbeginn ausrechnen lassen. Der Rentenantrag sollte ca. 3 - 4 Monate vor dem Rentenbeginn gestellt werden, damit ein nahtloser Übergang in die Rente gewährleistet ist. Vorausgesetzt, Ihr Versicherungskonto ist vollständig geklärt. MfG Rosanna.
KSCam 22.04.2008 | 19:03
bei der AR für Schwerbehinderte ist der Abschlag um 7,2% günstiger als bei der AR wg AT - somit ist klar, welche Rentenart Sie im Antrag ankreuzen. Beide Rentenarten machen die gleiche Arbeit, den Aufwand den SB Ausweis zu kopieren erachte ich für nichtig. Und wenn das Versicherungskonto geklärt ist, reichen 3 Monate vorher völlig aus (siehe Rosanna).
DSFam 23.04.2008 | 08:46
Die Altersrente wegen Altersteilzeit kann m.E. wegen dem fehlenden Vertrauensschutz (ATZ erst im Juni 2004 vereinbart) mit Vollendung des 61. Lebensjahres und 6 Monaten (Rentenbeginn 01.01.2009) gewährt werden. Also kommt nur die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 6,3 % (bei Rentenbeginn 01.10.2008) in betracht.
Horstam 23.04.2008 | 18:20
Hallo Vielen Dank für die schnellen Antworten. Nun weiss ich doch besser Bescheid. Gruss Horst
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