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Rentenantrag

von dieter01.02.2009 | 10:15
2930 Ansichten
6 Antworten

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Ist es zwingend vorgeschrieben, den komplett ausgefüllten Antrag auf Altersrente bei einer Beratungsstelle abzugeben ? Oder kann man den auch direkt zur DRV schicken ? Dann nach Berlin oder Schwedt ?? Gruß Dieter

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 02.02.2009 | 14:09

Hallo dieter,

zwingend notwendig ist die direkte Abgabe des ausgefüllten Rentenantrages bei einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung nicht, hat aber den Vorteil, dass Sie sich bei dieser Gelegenheit persönlich ausweisen und die geforderte Bestätigung der Personenstandsdaten auf dem Rentenantrag somit seine Erledigung gefunden hat und das der Antragseingang an diesem Tag zu verzeichnen ist.

Falls Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger bekannt ist, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit den Antrag postalisch dorthin zu senden (Achtung:Antragseingang erst Posteingangsdatum dort); empfehlenswert ist allerdings auch in diesem Fall Ihre Personenstandsdaten z.B. bei der Stadtverwaltung vorab dort auf dem Antrag bestätigen zu lassen, bzw. alternativ eine vorab dort beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde dem Rentenantrag für diesen Zweck beizufügen.

5 Antworten

Chrisam 01.02.2009 | 15:57
Sie können den Antrag auch direkt zur DRV schicken.
Useram 02.02.2009 | 06:16
Wenn Sie den Antrag direkt übersenden (und den Antrag auch zu Hause alleine ausgefüllt haben), gilt der Antrag aber erst bei Eingang beim DRV-Träger als rechtswirksam gestellt.
Haraldam 02.02.2009 | 07:55
Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie den Antrag alleine vollständig und richtig ausfüllen können, dazu gehört auch die Meldung an die Krankenkasse, ist dies kein Problem. Sie werden dann allerdings ein Schreiben der DRV erhalten, dass Sie Ihre Unterschrift amtlich beglaubigen lassen müssen. Harald
Knut rassmussenam 02.02.2009 | 09:26
"Unterschrift amtlich beglaubigen lassen" - so etwas gibt es bei der Rentenantragstellung nicht.
Haraldam 02.02.2009 | 16:08
na dann nennen wir es "Bestätigungsvermerk" nach Vorlage durch entsprechende Unterlagen (z.B. Personalausweis, Reisepaß). Für "dieter" kommt es auf das gleiche heraus. Harald
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