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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo dieter,
zwingend notwendig ist die direkte Abgabe des ausgefüllten Rentenantrages bei einer Beratungsstelle der gesetzlichen Rentenversicherung nicht, hat aber den Vorteil, dass Sie sich bei dieser Gelegenheit persönlich ausweisen und die geforderte Bestätigung der Personenstandsdaten auf dem Rentenantrag somit seine Erledigung gefunden hat und das der Antragseingang an diesem Tag zu verzeichnen ist.
Falls Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger bekannt ist, haben Sie natürlich auch die Möglichkeit den Antrag postalisch dorthin zu senden (Achtung:Antragseingang erst Posteingangsdatum dort); empfehlenswert ist allerdings auch in diesem Fall Ihre Personenstandsdaten z.B. bei der Stadtverwaltung vorab dort auf dem Antrag bestätigen zu lassen, bzw. alternativ eine vorab dort beglaubigte Kopie Ihrer Geburtsurkunde dem Rentenantrag für diesen Zweck beizufügen.
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