Hallo chueca,
aufgrund Ihres Lebensalters und der gesundheitlichen Situation käme für Sie ggf. die Rente wegen Erwerbsminderung in Frage. Da Sie bereits einen Antrag auf medizinische Rehabiliationsleistungen gestellt werden, wird im Rahmen dieses Antrages geprüft, ob Sie aufgrund Ihrer gesundheitlichen Einschränkungen überhaupt in der Lage sind, an einer Rehabilitationsleistung teilzunehmen. Desweiteren stellt sich die Frage, ob die Rehabilitionsleistung eine Aussicht auf Erfolg haben wird. Es ist nämlich durchaus möglich, dass ein Antrag auf Rehabilitionsleistungen aufgrund der fehlenden Erfolgsaussicht als Rentenantrag umgedeutet wird. Sollte dies der Fall sein, wird Sie der Rentenversicherungsträger darüber schriftlich informieren und Sie auffordern, einen formellen Rentenantrag zu stellen. Daher sollten Sie den Ausgang des Rehabilitionsverfahrens zunächst abwarten.