Der Antrag auf Altersrente sollte etwa drei Monate vor Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Der Zustimmung des Arbeitgeber bedarf der Antrag auf Altersrente nicht. Unbeschadet dessen sollte der Arbeitgeber aber über die Antragstellung informiert werden. Von einer Informationspflicht nach dem Gesetz weiß ich zwar nichts; diese könnte sich aber aus Bestimmungen des jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrages ergeben. Denkbar ist im Übrigen auch, dass das Arbeitsverhältnis hier zum Zwecke der Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente durch den Arbeitnehmer ausdrücklich gekündigt werden muss, dass es insoweit also keinen Automatismus (Aufhebung des Arbeitsverhältnisses durch Bewilligung einer Altersrente) gibt.