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Rentenantrag neben Rehaantrag

von Sascha15.08.2011 | 20:45
1837 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mein Arzt hat mir wegen meiner schlimmen Rückenprobleme und Schmerzen zu einer Kur geraten. Der Antrag ist gestellt. Die Bewilligung ist noch nicht erfolgt. Macht es Sinn, jetzt schon einen Rentenantrag zu stellen oder sollte ich warten, ob ich die Kur kriege? Zählt möglicherweise der Rehantrag auch als Rentenantrag? Ich wollte sicher gehen, falls die Kur nicht klappt, dass ich dann wenigstens im günstigen Fall die Rente ab Antragsdatum bekomme. Außerdem sind im Antrag auf Reha ja nicht alle Angaben gemacht, die für die Rente erforderlich sind.

2 Antworten

-_-am 15.08.2011 | 23:30
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__116.html Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben gilt als Antrag auf Rente, wenn Versicherte vermindert erwerbsfähig sind und 1. ein Erfolg von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht zu erwarten ist oder 2. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben. Sofern das bei Ihnen zutreffen sollte, werden Sie vom Rentenversicherungsträger aufgefordert werden, den erforderlichen formularmäßigen Rentenantrag nachzureichen.
nuam 16.08.2011 | 12:32
Sprich: Rente gibt es ohnehin nur, wenn die DRV feststellt, dass Sie so krank sind, dass eine Reha nichts bringt (bei Rückenproblemen ohne massiven Befund wie Bandscheibenvorfälle o.ä. sehr unwahrscheinlich) oder wenn im Entlassungsbericht der Rehaklinik steht, dass Sie nicht mehr erwerbsfähig sind.
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