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Experten-Antwort

Rentenantrag R 100 + Angaben zur Ausbildungsförderung (Bafög)

von Rüdiger W.03.11.2011 | 22:28
4474 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich werde in den nächsten Tagen meinen 65. Geburtstag erleben, und sitze hier nun vor meinem Antrag auf Regelaltersrente (R 100) ab 1.12.2011. Hierbei bin ich über die im Abs. 11.12 gestellte Frage verwundert: „Beziehen oder bezogen Sie Ausbildungsförderung nach dem Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung - Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) - oder haben Sie diese beantragt?“ Ich bin bisher davon ausgegangen dass es ausreichend ist, wenn für die Zwecke der Rentenversicherung von der Uni Anfang und Ende des Studiums, sowie ein erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Abschluß bestätigt werden. Für eine entsprechende Anerkennung der Studienzeit sollte eine solche Bescheinigung dann doch ausreichend sein; oder welche Auswirkungen hat der Bezug oder auch Nichtbezug von Bafög - Leistungen auf die Rentenhöhe? Nach der Einstellung der seit 1957 existierenden Studienförderung nach dem sogenannten Honnefer Modell wurde am 1. September 1971 das BAföG als Vollzuschuss (es musste also nichts zurückgezahlt werden) für individuell bedürftige Schüler und Studenten eingeführt. Ende der 1970er Jahren wurde bei der Förderung von Studenten dann von der Vollförderung auf eine Mischförderung durch Zuschuss und Grunddarlehen übergegangen. Die neuste Gesetzesänderung wurde am 7. Dezember 2010 im BGBl. I veröffentlicht. Ab wann, und für welche erhaltenen Leistungen sind in diesem Fall die erforderlichen Angaben von mir zu machen? Liebe Grüße Rüdiger W.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rüdiger W.,

alle Fragen in Abschnitt 11 des R100 beziehen sich auf aktuell bezogene Leistungen. Es geht darum, dass eventuell Anrechnungs- oder Erstattungsvorschriften im Verhältnis mit anderen Leistungsträgern beachtet werden müssen.

Für Ihre Studienzeiten ist die Frage also nicht relevant.

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4 Antworten

batrixam 03.11.2011 | 22:46
Diese Frage zielt wohl eher auf Personen ab, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Da diese Renten altersunabhängig sind, kann es dann auch vorkommen, dass sich BAFÖG-Bezug und Rente überschneiden. Dann müßte die Rentenversicherung eine Erstattung an das BAFÖG-Amt beachten...
-/-am 03.11.2011 | 22:52
Die Frage 11.12 bezieht sich nicht auf die Anerkennung von Studienzeiten, sondern dient der Sachbearbeitung zu klären, ob die BAFöG-zahlende Stelle ggf. Erstattungsansprüche geltend machen kann. EXKURS: Solche Mißverständnisse könnten vermieden werden, wenn der Antrag - nach vorheriger Terminvereinbarung - über das Rathaus gestellt werden würde, anstatt die Vordrucke - am besten noch unter Mißachtung der Erläuterungen - selbst "halblebig" auszufüllen. Als Folge davon kommen hier dann wieder die Fragen wieso die Beartbeitung des Rentenantrags dauert ...
Uuuuupsam 04.11.2011 | 04:26
Die ganze Mühe mit den Formularen und die Fragen können Sie sich sparen, wenn Sie einen Termin mit der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zur Antragsaufnahme vereinbaren und den Antrag dort online am Bildschirm aufnehmen lassen. Dann können Sie sicher sein, dass der Antrag vollständig ist und schnellstmöglich elektronisch an die Sachbearbeitung übermittelt wird. Gerade weil Sie den Antrag spät stellen, sollten Sie davon Gebrauch machen. Weisen Sie bei der telefonischen Terminvereinbarung auf den sehr nahen Rentenbeginn hin, damit Sie einen möglichst zeitnahen Termin erhalten. Sie können den Termin auch online selbst buchen: https://www.eservice-drv.de/eTermin Die von Ihnen gestellte Frage betrifft nur Bafög-Leistungen die aktuell gezahlt und über den Rentenbeginn hinaus gewährt werden, da möglicherweise ein Erstattungsanspruch des BaföG-Amtes bestehen würde.
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