Wann beträgt der Rentenartenfaktor bei der Grßen Witwenrente 06. und ab wann bloß noch 0,55?
Hallo Alfred,
die Änderung kam ab 01.01.2002, allerdings mit weitreichenden Übergangsregelungen für die "alten 60 %".
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11930/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/03__leistungen/04__rente__hinterbliebene/rente__witwen__und_20witwerrenten/Voraussetzungen.html
Gruß
w.
Hallo Alfred,
der Rentenartfaktor 0,6 bzw. 0,55 bezieht sich auf die entsprechende Rechtslage.
0,6 = für alle Witwen / Witwer die vor dem 01.01.2002 verwitwet waren, des weiteren für alle, die bereits vor dem 01.01.2002 verheiratet waren und mindestens ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist
0,55 = für alle die nach dem 01.01.2002 geheiratet haben
und/oder wenn beide Ehepartner nach dem 02.01.1962 geboren sind