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Rentenauszahlung wegen Auswanderung

von Figan04.01.2007 | 06:27
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1998 von Hamburg nach USA ausgewandert. Inzwischen bin ich in den USA verheiratet und habe 1 Kind. Ich weiss, dass ich nicht mehr nach Deutschland zurueck kehren werde und moechte daher meine Rente ausgezahlt bekommen ohne dabei Verluste in Kauf nehmen zu muessen. Ist das moeglich und wenn ja, kann ich die entsprechenden Antragsformulare online ausdrucken und bei Ihnen einsenden? Ueber eine Antwort freue ich mich sehr und bedanke mich im Voraus.

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass deutsche und amerikanische Versicherungszeiten für die Prüfung der jeweiligen nationalen Rentenansprüche zusammengerechnet werden und Sie einem in Deutschland wohnhaften Berechtigten gleichgestellt sind. Bezüglich näherer Auskünfte zu diesem Abkommen wenden Sie sich bitte an Ihren amerikanischen Sozialversicherungsträger oder den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger. Deutsche Verbindungsstelle für die USA ist im Bereich der Regionalträger die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg. Wenn Sie zuletzt bei der ehemaligen BfA oder der ehemaligen Bundesknappschaft, Seekasse oder Bahnversicherungsanstalt versichert waren, so ist Ihr Ansprechpartner die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin bzw. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich bin leider in der Praxis nur mit EU/EWG-Recht befasst, so dass ich zum deutsch-amerikanischen Abkommen nur Grundkenntnisse besitze. Dieses Abkommen ist ein sogenanntes „offenes Abkommen“, das heißt, dass die Zusammenrechnung von Versicherungszeiten für einen Rentenanspruch auch für nicht deutsche oder amerikanische Staatsbürger bei Aufenthalt in Deutschland oder den USA erfolgt. Eine Beitragserstattung dürfte jedoch für Sie als türkischer Staatsangehöriger meiner Ansicht nach möglich sein. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrer Frage direkt (z.B. per E-Mail) an die in meiner ersten Antwort genannte zuständige Verbindungsstelle zu wenden. Ich empfehle Ihnen auch die Lektüre der Info-Broschüre zum deutsch-amerikanischen Sozialversicherungsabkommen. Diese ist in deutscher und englischer Sprache verfasst und kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/DRVB/de/Inhalt/Formulare__Publikationen/Info-Broschueren/ausland/arbeiten__in__deutschland__und__usa.html

2 Antworten

Figanam 04.01.2007 | 16:23
Sehr geehrtes Team, vielen Dank fuer die schnelle und gute Antwort. Leider hatte ich vergessen zu erwaehnen, dass ich zwar in Deutschland geboren und aufgewachsen bin sowie meine Ausbildung in Hamburg gemacht habe, allerdings einen tuerkischen Ausweis habe. Daher gilt das deutsch / amerikanische Abkommen wohl leider fuer mich nicht. Ich will in jedem Fall nicht zurueck nach Deutschland gehen und wuerde mich sehr freuen, wenn es eine Moeglichkeit gibt, durch die Auszahlung meiner Rentenbeitraege meinem Sohn eine gute Ausbildung hier in den Staaten zu ermoeglichen. Mein Sohn Phillip geht seit letzten August in die Vorschule und wird ab diesen August in die 1. Klasse kommen. Damit er auch deutsch lernt, haben wir ihn in einer kostenpflichtige Schule angemeldet. Mit freundlichem Gruss aus Arizona Figan
Lucianoam 22.01.2007 | 03:57
Hallo, ich bin Deutscher und möchte meine deutsche Staatsangehörigkeit zurückgeben und für immer nach Paraguya auswandern.Ich kann mich mit den ehemaligen Rechtstaat nicht mer indifizieren. Meine Frage ist ob ich auf Antrag meine Rente vorzeitig auszahlen lassen kann und bin auch nicht mehr bereit in ein Schneeballsystem einzuzahlen. Wer kann mir da Auskunft geben.
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