Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Dies bedeutet, dass deutsche und amerikanische Versicherungszeiten für die Prüfung der jeweiligen nationalen Rentenansprüche zusammengerechnet werden und Sie einem in Deutschland wohnhaften Berechtigten gleichgestellt sind. Bezüglich näherer Auskünfte zu diesem Abkommen wenden Sie sich bitte an Ihren amerikanischen Sozialversicherungsträger oder den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger. Deutsche Verbindungsstelle für die USA ist im Bereich der Regionalträger die Deutsche Rentenversicherung Nord in Hamburg. Wenn Sie zuletzt bei der ehemaligen BfA oder der ehemaligen Bundesknappschaft, Seekasse oder Bahnversicherungsanstalt versichert waren, so ist Ihr Ansprechpartner die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin bzw. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in Bochum.