Es kommt hierbei weniger darauf an ob dies sinnvoll ist, sondern ob dafür die Voraussetzungen (§ 210 SGB VI) erfüllt sind.
Die Antwort lässt sich durch Lösung der Frage klären, inwieweit für die Zeit als Berufssoldat Versicherungspflicht besteht und damit Beitragszeiten in der gesetzlichen RV zurückgelegt werden.
Als Berufssoldat ist man zwar nach dem Soldatenversorgungsgesetz für diese Zeit versichert, jedoch besteht dafür Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen RV.
Berufssoldaten können aber nach bestimmter Zeit "aus dem Dienst" ausscheiden. Es wäre dann grundsätzlich zu prüfen, inwieweit eine Nachversicherung für diese Zeiten durchzuführen ist - damit ja nachträglich Beiträge zur gesetzlichen RV entrichtet werden.
Dies wiederum wäre nur dann angezeigt wenn ein unversorgtes Ausscheiden (also ohne Anspruch auf "lebenslängliche" Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz) erfolgt.
Inwieweit dies bei Ihnen der Fall ist, kann online nicht pauschal beurteilt werden. Steht Ihnen aber nach dem Ausscheiden als Berufssoldat eine Versorgung zu, und scheidet deshalb eine Nachversicherung für diese Zeit in der gesetzlichen RV aus, so kann die Wartezeit von 5 Jahren damit ja nicht erfüllt werden.
Nach derzeitiger Rechtslage ist es dann so, dass Sie erst mit vollendetem 65. Lebensjahr eine Beitragserstattung von der gesetzlichen RV erhalten.
Sind Sie aber an einer renditestarken "Zusatz"rente von der gesetzlichen RV interesiert, zahlen Sie nach dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis als Berufssoldat dann freiwillige Beiträge zur gesetzlichen RV nach, um die allgemeine Wartezeit und damit Anspruch auf Regelaltersrente zu erfüllen.
Langfristig ist dies die bessere Variante...
MfG