Guten tag,
Wie läuft das mit der Auszahlung der Rente bei ausländischen
mitbürgern die die Rückkehr in ihre heimat vorhaben?
Danke für ihre Antwort
Sollten Sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihren Wohnsitz auf Dauer in die Türkei verlegen, können Sie sich zwei Jahre nach der letzten Beitragszahlung in Deutschland, auf Antrag, die von Ihnen in Deutschland gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Eine detaillierte Beratung erhalten Sie in einer Auskunfts- und Berstungsstelle in Ihrer Nähe.
Dort können Sie sich auch die Höhe der zu erstattenden Beiträge ausrechnen lassen.
Sollten Sie die türkische Staatsangehörigkeit besitzen und Ihren Wohnsitz auf Dauer in die Türkei verlegen, können Sie sich zwei Jahre nach der letzten Beitragszahlung in Deutschland, auf Antrag, die von Ihnen in Deutschland gezahlten Beiträge erstatten lassen.
Eine detaillierte Beratung erhalten Sie in einer Auskunfts- und Berstungsstelle in Ihrer Nähe.
Dort können Sie sich auch die Höhe der zu erstattenden Beiträge ausrechnen lassen.
Danke für ihre Antwort
Hallo Bülent,
Sie können die Auszahlung der laufenden Rente weiterhin auf einem Konto in D belassen oder auch ein Konto Ihrer Wahl/sonst wo auf der Welt wählen.
Informieren Sie nur rechtzeitig den Rentenservice über Wohnortwechsel und ggf. neues Konto:
https://onlinemitteilung.deutschepost.de/rentenservice/selectNotifierType
Kontoänderung ins Ausland geht nicht online, das richtige Formular - von neuer Bank zu bestätigen - finden Sie hier:
https://www.deutschepost.de/de/r/rentenservice/downloadcenter/zahlungsermaechtigung.html
Gruß
w.
Wie läuft das mit der Auszahlung der Rente bei ausländischen
mitbürgern die die Rückkehr in ihre heimat vorhaben?
Danke für ihre Antwort
Eine Cash Auszahlung ist leider nicht möglich.
Gruß
Hallo Bülent,
den Beitrag von „W*lfgang“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Detailliertere Informationen hierzu erhalten Sie in folgender Broschüre (ich habe hierbei unterstellt, dass es sich um eine Rückkehr in die Türkei handeln soll):
Diese Broschüre enthält auch Informationen zu einer ggf. in Frage kommenden Beitragserstattung (wie von „Fastrentner“ angenommenen) und steht auch in türkischer Sprache zur Verfügung:
Soweit es sich bei Ihrem Herkunfts- bzw. Rückkehrland nicht um die Türkei handeln sollte, können Sie sich zu den angesprochenen Themenkomplexen gern auf folgenden Seiten umfassend informieren:
Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer kostenlosen individuellen Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers in Ihrer Nähe.
Auszahlung = Monatliche Rente, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Auch an eine eventuelle Witwe denken, die bekäme dann
wahrscheinlich eine Rente. Wohnsitz und Konto angeben.
Rückzahlung = Rückzahlung nur der eigenen Beiträge, auch nur unter bestimmten Vorrausetzungen. Nicht zu empfehlen, allenfalls bei geringer Lebenserwartung (wer weiß und will das schon).