Hallo Doris,
die Rentenversicherung hat sich an der geltenden Gesetzeslage zu orientieren. Dass diese sich im Laufe der Jahre auch ändern kann, sieht man ja aktuell am „Rentenpaket“ . Auch wir empfehlen Ihnen einfach eine Rentenauskunft anzufordern oder sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu informieren. Ob Sie möglicherweise bereits mit 64 Jahren und 2 Monaten bereits abschlagsfrei in die Altersrente für besonders lang. Versicherte gehen können, hängt zum Beispiel auch davon ab, ob in den acht Jahren der Unterbrechung bei Ihnen Kinderberücksichtigungszeiten für jeweils bis zu zehn Jahre nach der Geburt Ihrer Kinder anzuerkennen sind oder bereits anerkannt wurden. Eventuell schließen diese Kinderberücksichtigungszeiten die Unterbrechungen in Ihrer Erwerbsbiografie und zählen somit bei der Prüfung der Wartezeit von 45 Jahren mit.
Ansonsten könnten Sie bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren bereits mit 63 Jahren, allerdings mit Abschlag von 11,1 Prozent in die Altersrente für lang. Versicherte gehen.