Hallo Dorchen,
für eine Regelaltersrente wäre tatsächlich erst eine Rente mit 67 Jahren möglich. Sollten Sie allerdings 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllen, dann könnten Sie bereits mit 63 Jahren, „auch mit Abzügen“, in Rente gehen. Ein noch früherer Rentenbeginn mit 62 Jahren wäre nur möglich, wenn sie mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind.
Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Dort kann man dann auch über eine eventuell mögliche Erwerbsminderungsrente informieren.