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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Dorchen07.12.2014 | 13:42
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann geht nächstes Jahr in Rente. Ich bin 1964 geboren und möchte auch in Rente gehen (auch mit Abzügen), um zumindest weiterhin krankenversichert zu sein. Aus gesetzlichen Gründen darf ich bei meinem Ehemann nicht mit krankenversichert sein.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dorchen,

für eine Regelaltersrente wäre tatsächlich erst eine Rente mit 67 Jahren möglich. Sollten Sie allerdings 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten erfüllen, dann könnten Sie bereits mit 63 Jahren, „auch mit Abzügen“, in Rente gehen. Ein noch früherer Rentenbeginn mit 62 Jahren wäre nur möglich, wenn sie mindestens 50 Prozent schwerbehindert sind.

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Dort kann man dann auch über eine eventuell mögliche Erwerbsminderungsrente informieren.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Hainam 07.12.2014 | 16:40
Ich möchte im Lotto gewinnen, aber Spaß beiseite, Ihr Jahrgang wird meiner Meinung nach bis 70 J. arbeiten müssen. Die Rente ist sicher? sicher sind nur noch die Pensionen.
Maier IIam 07.12.2014 | 15:46
Und ich möchte auf dem Mond spazieren gehen. Fragen Sie mal frühestens in 10 Jahren wieder nach,dann könnten Sie vielleicht unter bestimmten Umständen eventuell eine Rente beantragen.
Matze72am 07.12.2014 | 16:50
Es gibt drei Arten von Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung: 1.) Renten wegen Alters 2.) Renten wegen Todes 3.) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Wie bereits Maier drauf hingewiesen hat, sind Sie für 1.) zu jung - Abschäge hin, Abschläge her, da Sie erstmal ein bestimmtes Alter erreichen müssen. 2.) ist hier nicht der Rede wert und 3.) müsssten Sie für sich selbst am besten einschätzen können, ob solch ein Antrag in Frage kommt. Vielmehr stellt sich mir hier die Frage, aus welchem Grund die Familienversicherung bei Ihnen ausgeschlossen sein sollte, wenn Sie schon keinen eigenen Versicherungschutz begründen können? § 10 SGB V http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html Alternativ könnte doch auch eine eigene freiwillige Krankenversicherung möglich sein, sofern keine anderweitige Mitgliedschaft besteht. Sie sollten Sie hierzu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. P.S.: Da dieses Forum sich um Rentenangelegenheiten kümmert, dürfen Sie zu Problemen mit der Krankenversicherung nicht mit der Hilfe des hiesigen Experten rechnen.
Schießl Konradam 07.12.2014 | 16:55
Ist ja erfreulich, dass Sie für die Rente einen Abschlag in Kauf nehmen. Dies hat aber einen Haken, für Sie gilt die Altersrente erst 2031 mit 67 Jahren. Bei Rentenbezug mit 63 Jahren werden nach derzeitigen Recht für 4 Jahre a/ 3,6%, 14,40% abgezogen. Die Familienversicherung für Krankenkasse gilt dann nicht mehr, eigene Versicherung ist angesagt. MfG.
Hainam 07.12.2014 | 19:13
Oh Herr Schießl, warum bis 67? 64 geb, kann doch bei 45 J. Beitrag mit 65 J. in Rente ohne Abschlag.
Rentenzombieam 07.12.2014 | 21:12
Mein Mann geht nächstes Jahr in Rente. Ich bin 1964 geboren und möchte auch in Rente gehen (auch mit Abzügen), um zumindest weiterhin krankenversichert zu sein. Aus gesetzlichen Gründen darf ich bei meinem Ehemann nicht mit krankenversichert sein.
Gehen Sie arbeiten, dann haben Sie ein Auskommen!
Quatsch, die soll malochen, bis se in die Grube plumpst. Dann vergehn ihr die dummen Flausen!
Sonderschulmeisteram 07.12.2014 | 21:11
Gehen Sie arbeiten, dann haben Sie ein Auskommen!
W*fgangam 08.12.2014 | 19:19
Hallo Dorchen, den Hinweis "aus gesetzlichen Gründen darf (...) ich nicht", verstehe ich nicht. Wenn Sie morgen Ihren Job schmeißen, damit keine erstrangige gesetzliche Pflicht-Krankenversicherung (GKV) mehr haben, fallen Sie automatisch in 'seine' GKV als Familienversicherte. Es sei denn, Sie haben 'Nebeneinkünfte' die die dafür erforderliche Geringfügigkeitsgrenze überschreiten würden und die freiwillige GKV droht - dann verstehe ich auch Ihren Einwand. Wenn Sie einfach keinen Bock mehr auf Arbeit haben bzw. wohl mit Ihrem Mann einfach nur das Leben noch genießen wollen, wäre vielleicht ein 451-EUR-Job angesagt, damit sind Sie in der Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung - was vordergründig eine 'teure' freiwillige GKV ersparen könnte. Ein guter Verw-/Bekannter könnte da möglicherweise so einen 'Midi-Job' ermöglichen - natürlich rechtlich einwandfrei nachvollziehbar! Gruß w.
Gackiam 08.12.2014 | 22:35
Aus gesetzlichen Gründen darf ich bei meinem Ehemann nicht mit krankenversichert sein.
Hallo Dorchen, den Hinweis "aus gesetzlichen Gründen darf (...) ich nicht", verstehe ich nicht. Gruß w.
..... ja logisch, warum verstehst du nichts: Weil Du es nicht drauf hast. Nimm dir mal ein Beispiel am klugen GroKo! Dem kannst du ja nicht mal das Wasser reichen. Allerdings eines kannst du schon, das muß man dir lassen: Sabbeln, sabbeln, sabbeln und nochmal sabbeln.....
Sonderschulmeisteram 08.12.2014 | 22:38
Mein Mann geht nächstes Jahr in Rente. Ich bin 1964 geboren und möchte auch in Rente gehen (auch mit Abzügen), um zumindest weiterhin krankenversichert zu sein. Aus gesetzlichen Gründen darf ich bei meinem Ehemann nicht mit krankenversichert sein.
Gehen Sie arbeiten, dann haben Sie ein Auskommen!
Ich habe es Ihnen doch gestern schon gesagt: Gehen Sie arbeiten und allen geht es besser. Wollen Sie nur schmarotzen? Ich neige dazu, Herrn/Frau Rentenzombie Recht zu geben, wenngleich dessen/deren Ausdrucksweise wohl etwas derb zu sein scheint....
Schießl Konradam 09.12.2014 | 12:51
Oh Her Hain, im Gegensatz zu Ihnen, ich kenne die Dame nicht, weiß deshalb auch nicht ob die Voraussetzungen 45/65 gegeben sind. MfG.
Hainam 09.12.2014 | 14:27
Oh Herr Schiko, ich wollte Sie nicht anmachen, habe früher schon viele Info,s von Ihnen erhalten. Sie waren ja durch Krankheit lange aus diesem Forum verschwunden, ich habe auch Ihre E-mail Adresse.
Schießl Konradam 09.12.2014 | 19:05
Frau Dorchen,natürlich meinten Sie mit Ihrer Äußerung die Vorschrift, nunmehr gilt die Familienversicherung für Sie nicht mehr. MfG.
Schießl Konradam 09.12.2014 | 18:57
Freue mich über Ihre Stellungnahme, fühle mich überhaupt nicht angemacht. Weiter so. MfG.
GroKoam 10.12.2014 | 09:11
Na Konny wieder nüchtern oder schon wieder im Weißbiermodus?
Fred G.am 10.12.2014 | 17:36
Hallo, äh, 'schrocken und ungläubig: Geht's noch? Muss hier einer so naseweis sein wie der andere schon klug? Auf Tiefenpsycho-Outings Einzelner kann man keine EXPERTEN-Begegnungen erwarten. Und warum sollte Dorchen das Leben nicht mit ihrem (wohl nicht ganz zufällig deutlich älteren, vermögenderen?), mutmaßlich statistisch früher abtretenden Ehemann genießen, solange es dann mit Familienversicherung geht?
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