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Zur Experten-Antwort springenHallo Fragende,
so wie Sie es geschildert haben, sind die Voraussetzungen für eine Altersrente zum gewünschten Zeitpunkt erfüllt. Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt für Ihren Geburtsjahrgang 60 J. + 8 Mo., es müssen 35 Versicherungsjahre vorliegen und eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50. Wenn Sie bereits mehr als 35 Jahre gearbeitet haben, also rentenversichert waren, steht einem Rentenbeginn 1.7.2015 (mit 10,8 % Abschlag) nichts entgegen. Ob Sie sich bis dahin weiter arbeitssuchend melden oder nicht, hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch selbst, dürfte aber die Rentenhöhe minimal beeinflussen.
Zu den konkreten Auswirkungen kann Ihnen am besten eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Rentendaten Auskunft geben.
Mit freundlichen Grüßen
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