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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Fragende28.10.2014 | 20:07
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5 Antworten

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Hallo zusammen, zuerst zu mir: Oktober 1954 geboren, 37,5 Jahre durchgehend gearbeitet bis 2006. Dann arbeitsuchend (ohne Geldleistungen) gemeldet bis heute. 100% Schwerbehindert. Mein Plan ist der Renteneintritt 1.7.2015 mit Abzügen. Sollte ich mich bis dahin immer noch arbeitssuchend melden? Was passiert mit meinem Rentenbeginn, wenn ich es nicht tue? Oder hat das keine Auswirkungen auf meinen Rentenbeginn am 1.7.2015? Vielen Dank für Antworten! Viele Grüße

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.10.2014 | 11:55

Hallo Fragende,

so wie Sie es geschildert haben, sind die Voraussetzungen für eine Altersrente zum gewünschten Zeitpunkt erfüllt. Die Altersgrenze für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beträgt für Ihren Geburtsjahrgang 60 J. + 8 Mo., es müssen 35 Versicherungsjahre vorliegen und eine Schwerbehinderung mit einem GdB von mindestens 50. Wenn Sie bereits mehr als 35 Jahre gearbeitet haben, also rentenversichert waren, steht einem Rentenbeginn 1.7.2015 (mit 10,8 % Abschlag) nichts entgegen. Ob Sie sich bis dahin weiter arbeitssuchend melden oder nicht, hat keine Auswirkungen auf den Rentenanspruch selbst, dürfte aber die Rentenhöhe minimal beeinflussen.

Zu den konkreten Auswirkungen kann Ihnen am besten eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Rentendaten Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen

4 Antworten

Fragendeam 28.10.2014 | 21:31
Vielen Dank für Ihre Antwort! Da lag ich ja richtig mit meiner Vorstellung. Heute hatte ich von der Arbeitsagentur das erste Arbeitsangebot, bzw. Vorstellungsgespräch seit 2006 erhalten. Jetzt rechnete ich ja auch gar nicht mehr damit und möchte zu diesem Gespräch nicht hin gehen. Befürchtete aber, das das Auswirkungen auf meinen Rentenbeginn haben könnte. Aber ich habe ja eigentlich alle Erwartungen erfüllt. Viele Grüße und auch Danke für den "Lacher" am Schluss... :-)
W*lfgangam 28.10.2014 | 21:00
Hallo Fragende, Ihr frühester Rentenbeginn für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist 60 + 8 (01.07.2015), sofern Sie die 35 Versicherungsjahre erreicht haben und zum Zeitpunkt des Rentenbeginns die Schwerbehinderteneigenschaft besteht. So wie Sie es hier schildern, passt alles zusammen ...wie Sie die Zeit bis dahin zurücklegen, ist für den Rentenanspruch nicht wichtig. Solange die Anrechnungszeit/Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug läuft/bis Rentenbeginn, könnten sich vielleicht/eventuell/mag sein oder auch nicht, geringe Vorteile im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung ergeben - kann hier ohne vertiefte Kenntnis Ihrer aktuellen Rentenauskunft nicht beurteilt werden. Wie gesagt, für den Rentenanspruch/Beginn 01.07.2015 sind wohl keine weiteren Zeiten notwendig - für die Rentenhöhe mögen vielleicht 'Peanuts' abfallen. Gesichert können Sie das nur in der nächsten Beratungsstelle erfahren. Gruß w. >Hallo zusammen, zuerst zu mir: ...wir können auch zuerst zu mir ;-)
LSam 29.10.2014 | 00:42
Ergänzende Bemerkung zur Aussage von User W*lfgang zum Sachverhalt Zeit Alg ohne Leistungsbezug. . Grundsätzlich hat die Meldung bei der Agfa auch dann, wenn keine Leistung fließt, einen nicht zu unterschätzenden Vorteil für die Rente. . Hängt aber hinsichtlich der Höhe der Auswirkung davon ab, wieviel Monate ich einen solchen Sachverhalt habe. . Melde ich mich weiterhin bei der Agfa, wird jeder Monat dieses Sachverhaltes vor der Ermittlung der Summe Monate zur Errechnung des Leistungswertes für die Grund- und Vergleichsbewertung subtrahiert, wodurch sich, weil Punkte durch Monate dividiert werden, ein höherer Leistungswert ergibt. . Melde ich mich nicht bei der Agfa, bleiben die Monate als Versicherungslücke drin, reduziert sich der Leistungswert entsprechend. . Da mit dem Gesamtleistungswert dann aber in Anlage 4 eines Rentenbescheides alle dort zu berücksichtigenden Monate - Schwangerschaft, - Krankheit / Ausfallzeit - Arbeitslosigkeit - Fachschulbesuch - berufliche Ausbildungszeiten als Lehre, um nur einige zu nennen, bewertet werden, können einige Euro plus oder minus zustande kommen.
Fragendeam 29.10.2014 | 18:07
Vielen Dank auch an LS und dem Experten! Das hat mir schon sehr weiter geholfen und ich weiß nun Bescheid! Viele Grüße
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