Nach dem derzeit geltenden Recht können Sie die Regelaltersrente mit Vollendung des 67. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Die Altersrente für langjährig Versicherte könnten Sie mit einem Abschlag von 14,4 Prozent bereits ab dem 01.12.2029 erhalten, wenn Sie bis dahin die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte könnten Sie mit Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten. Hierzu müßten Sie die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Auf diese Wartezeit werden aber nur Kalendermonate mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit angerechnet. Pflichtbeiträge wegen des Bezugs von z.B. Arbeitslosengeld zählen nicht dazu.
Ob das heute geltende Recht aber 2029 noch Bestand hat, kann von hier nicht gesagt werden.