Die Angaben in der jährlichen Renteninformation können nur den jeweils geltenden Rechtsstand zum Zeitpunkt der Erteilung widerspiegeln und werden unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen erbracht. Das heißt, dass Versicherte bei Gesetzesänderungen auch mit Änderungen beim Rentenanspruch und der Rentenhöhe rechnen müssen. Eine verbindliche Entscheidung über den Rentenanspruch kann immer erst im Leistungsfall erfolgen. 2005 war es für Sie noch möglich - bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren - die Altersrente für langjährig Versicherte mit 62 und einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen. Dies ist nach aktuellem Recht nur noch möglich, wenn sie vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart haben. Ansonsten wird die Altersgrenze angehoben und Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte erst mit 63 und einem Abschlag von 8,7% in Anspruch nehmen.