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Experten-Antwort

Rentenbeginn

von Lothar Esser16.06.2011 | 09:16
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Guten Tag, hab gestern noch mal meine Unterlagen angeschaut: ich habe einen Rentenbescheid von 2005 auf dem steht: frühester Renten beginn (Langzeitbeschäftigter) 2013 mit 10,8% Abzügen. Das wäre Rente mit 62, also 3 Jahre früher. Darauf habe ich mich kopfmäßig eingestellt... Nun lese ich überall: frühester Rentenbeginn mit 63 und Abzug 7,2%. Gibt es da für mich (Jahrgang 1951) keinen "Besitzstand" oder wie es immer heißen sollte, damit ich bereits mit 62 gehen darf? Freundliche Grüße, Losi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Angaben in der jährlichen Renteninformation können nur den jeweils geltenden Rechtsstand zum Zeitpunkt der Erteilung widerspiegeln und werden unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen erbracht. Das heißt, dass Versicherte bei Gesetzesänderungen auch mit Änderungen beim Rentenanspruch und der Rentenhöhe rechnen müssen. Eine verbindliche Entscheidung über den Rentenanspruch kann immer erst im Leistungsfall erfolgen. 2005 war es für Sie noch möglich - bei Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren - die Altersrente für langjährig Versicherte mit 62 und einem Abschlag von 10,8 % in Anspruch zu nehmen. Dies ist nach aktuellem Recht nur noch möglich, wenn sie vor dem 1.1.2007 Altersteilzeit vereinbart haben. Ansonsten wird die Altersgrenze angehoben und Sie können die Altersrente für langjährig Versicherte erst mit 63 und einem Abschlag von 8,7% in Anspruch nehmen.

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8 Antworten

Lothar Esseram 16.06.2011 | 09:34
Entschuldigung für die falsche Formulierung... Es ist eine Renteninformation von 2005, aus der ersichtlich ist, wie hoch die zu erwartende Rente ausfällt und wann der mögliche Rentenbeginn stattfindet.
santanderam 16.06.2011 | 09:28
Wenn sie einen RENTENBESCHEID von 2005 vorliegen haben, sind sie seit 2005 in Rente ? Rentenbescheid Der Rentenbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem für den Rentenberechtigten der Rentenanspruch dem Grunde und der Höhe nach verbindlich festgestellt wird. Ist der Rentner mit den im Bescheid getroffenen Feststellungen nicht einverstanden, kann er dagegen Widerspruch einlegen.
Lothar Esseram 16.06.2011 | 14:04
Ich danke für die klare Aussage und werde mich ein Jahr länger gedulden
Giwigam 17.06.2011 | 00:09
Info zu Expertenantwort: wenn ich richtig informiert bin ist die Expertenantwort nicht vollständig. Da Lothar Baujahr 1951 ist kann er mit 63 nicht mit 7,2% in Rente. Entweder 63 Plus 5 Monate arbeiten, oder mit 63 und höherem Abschlag von 8,7 %. ?
Giwigam 19.06.2011 | 22:40
Hallo Zensor, schön dass es Menschen gibt die so schlau sind, dass sie alles immer auf Anhieb verstehen - weil es z.B. ihr Job ist. Wenn jeder so schlau wäre, gäbe es bestimmt hier nicht so viele An- und Nachfragen. Ich bin in meinem Job auch gut, würde aber nie einen anderen so angreifen nur weil er eine " dumme Frage " stellt. Anmerkung: es gibt keine dummen Fragen, höchstens dumme Antworten !
sunny...am 20.06.2011 | 16:38
wer als "Laie" den Experten falsch verbessern will, muss sich nachher nicht wundern... denn wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück...
Lothar Esseram 20.06.2011 | 17:07
Bitte habt Euch doch wieder lieb.....alle haben mir doch weiter geholfen.....Danke nochmals!
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